Kay Schiebur soll Services-Vorstand der Otto Group werden

Otto Group: Kay SchieburDer Handels- und Logistik-Manager Kay Schiebur soll mit Wirkung zum 1. April 2018 zum Vorstand Services des Handels- und Dienstleistungskonzerns Otto Group ernannt werden. Der 49-Jährige folgt auf Hanjo Schneider, der auf eigenen Wunsch hin die Unternehmensgruppe verlassen hat.

Mit Kay Schiebur gewinnt die Otto Group einen erfahrenen Top-Manager für den bedeutenden Vorstandsbereich Services. Der gebürtige Hamburger hat sich in verschiedenen Positionen einen hervorragenden Ruf als innovativer und digital erfahrener Handels- und Logistikexperte erworben.

Seit 2002 hat er die Logistik des internationalen Convenience-Großhändlers Lekkerland maßgeblich gestaltet und weiterentwickelt, seit neun Jahren als Vorstand, seit 2013 als Chief Supply Chain Officer mit Verantwortung für Warendisposition und Logistik. Kay Schiebur ist Beiratsmitglied der Bundesvereinigung Logistik (BVL). Im Frühjahr 2017 hatte er angekündigt, seinen Vertrag bei Lekkerland nicht zu verlängern, um sich neuen Herausforderungen stellen zu können.

Bei der Otto Group wird Kay Schiebur vor allem die Logistikaktivitäten der Unternehmensgruppe national und international steuern. Er folgt Hanjo Schneider nach, der das Unternehmen Ende vergangenen Jahres auf eigenen Wunsch hin verlassen hat.

„Herr Schiebur ist mit seiner hohen Fach- und Führungsexpertise aus den beiden Bereichen Logistik und Handel die ideale Person für diese Vorstandsposition“, betont der Aufsichtsratsvorsitzende Dr. Michael Otto, „und er passt von seiner integren Persönlichkeit und unternehmerischen Einstellung her hervorragend zu unserer Unternehmensgruppe.“

„Mich hat nach so vielen guten und vertrauensvollen Jahren bei Lekkerland gereizt, mich einer spannenden neuen Herausforderung zu stellen. Ich finde es sehr reizvoll, innerhalb einer so international, digital und vielfältig aufgestellten Gruppe an verantwortlicher Position Wachstum mitzugestalten“, sagt Kay Schiebur. Die Berufung steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Gremien.

Quelle + Bildquelle: Otto Group

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