Koordinierter Einsatz bei Katastrophen


Standards sind eine wichtige Hilfestellung

Erdbeben, Überschwemmungen, Großfeuer oder die Folgen von Terroranschlägen stellen umfassende Anforderungen an Behörden, Einsatzorganisationen und Wirtschaftsunternehmen. Um einen koordinierten Einsatz bei Katastrophen zu erleichtern, wird derzeit intensiv an europäischen und internationalen Standards gearbeitet. Seit 1. Februar 2006 gibt es dazu in Österreich die ON-Regel ONR 192320. 

Wer rasch hilft, hilft doppelt
Um allerdings rasch helfen zu können, sind Planung, Koordination und Kommunikation notwendig. Das betrifft nicht nur die Einsatzkräfte vor Ort, wenn sie bei einem Erdbeben nach Überlebenden suchen, die Wasserversorgung wiederherstellen oder bemüht sind, Hilfsgüter zu verteilen und Geräte für die Aufräumungsarbeiten heranzuschaffen.
Wichtige Voraussetzung, dass die verschiedenen Einsatzorganisationen, wie Feuerwehren, Rotes Kreuz, Ärzte, Militär, lokale und staatliche Behörden, den Betroffenen wirkungsvoll Hilfe leisten können, ist ein koordiniertes Vorgehen und eine entsprechende Einsatzplanung schon im Vorfeld – auch wenn es im Wesen von Katastrophen liegt, dass ihr Eintreten meist überraschend kommt und die Auswirkungen nicht immer sofort absehbar sind.


Vorbereitet sein, ist (fast) alles
Hier bedarf es einheitlicher Regeln. Die Terroranschläge auf das World Trade Center in New York vom 11. September 2001 oder der Hurrikan Katrina an der Südküste der USA im vergangenen Sommer haben es deutlich gezeigt: Mangelnde Koordination und fehlende Abstimmung der Vorgangsweise der Hilfskräfte haben die Bewältigung dieser Ereignisse wesentlich erschwert, wodurch zusätzliche Todesopfer zu beklagen waren.
Erstellung von Einsatzplänen, Ausbildung, Training und Koordination der Hilfskräfte geschieht zum einen über Rechtsvorschriften, technische bzw. Verfahrensvorschriften, multilaterale und bilaterale Abkommen und kann ebenso durch unterstützende Empfehlungen, wie etwa Normen, erfolgen. „Emergency Preparedness“, also alles, was darauf abzielt, die Zusammenarbeit von Einsatzkräften im Ernstfall zu verbessern und zu erleichtern, ist seit einiger Zeit ein Thema der Normung – international ebenso wie in Europa und Österreich.


Neue ON-Regel
Erstes Ergebnis dieser Arbeiten ist die in Österreich mit 1. Februar 2006 veröffentlichte ON-Regel ONR 192320 „Krisen- und Katastrophenmanagement – Integrierte Einsatzführung unter besonderer Berücksichtigung unterschiedlicher Managementverfahren“. Dieses Dokument beschreibt für alle Beteiligten die Rahmenbedingungen zur gemeinsamen Aufgabenbewältigung von Ereignissen außergewöhnlichen Umfangs und dient zur Schaffung eines einheitlichen Führungssystems, wie es in solchen Situationen notwendig ist.
Diese Prinzipien können auch für grenzüberschreitende Ereignisse, für den Einsatz von nationalen Kräften im Rahmen der Internationalen Humanitären Hilfe und Katastrophenhilfe und beim Einsatz von internationalen Kräften im Inland herangezogen werden, um die bestmögliche Zusammenarbeit sicherzustellen. 


Zusammenarbeit öffentlicher Bereich & Wirtschaft
Diese ON-Regel will – so Brigadier Norbert Fürstenhofer, ABC-Abwehrchef des österreichischen Bundesheeres und Kommandant der Austrian Forces Disaster Relief Unit (AFDRU) – „nichts anderes, als das Bestehende erfassen, zuordnen, erklären und im Großen und Ganzen zurückführen auf die begriffliche Bedeutung von Verfahrensabläufen und Standards, die national und international Stand der Technik sind“.
 
Das ist, wie Fürstenhofer, der als Experte im zuständigen Komitee des Österreichischen Normungsinstituts ON-K 246 „Risiko- und Sicherheitsmanagement“ tätig ist und ua. an Hilfseinsätzen nach dem Tsunami in Südostasien (2004/05) und dem Erdbeben in Armenien (1988) teilgenommen hat, auch für die Zusammenarbeit des öffentlichen Bereichs mit der Wirtschaft im Krisenmanagement notwendig: „Wenn sich ein Unternehmen auf mögliche Krisenfälle vorbereitet, dann geht es um die Zusammenarbeit mit Bundes- oder Landesstellen, mit den lokalen Feuerwehren oder um die Frage, wie man die Aufgaben eines Sicherheits-Beauftragten definiert. 
Da ist es wichtig, dass dieselben Dinge nicht unterschiedlich ausgelegt werden. Und dabei geht es natürlich auch um die Ausbildung, ob bei Behörden, Einsatzkräften oder in der Wirtschaft. Ein einheitliches Regelwerk ist dabei ein ganz wesentliches Hilfsmittel.“ 


Dr. Johannes Stern
PR & Medien
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