Leichtere Teilnahmebedingungen für Marco Polo II

Vereinfachter Zugang zu Fördermitteln für die Verkehrsverlagerung

Ab 2010 ist der Zugang zu Marco Polo II-Fördermitteln stark vereinfacht. Dies sieht die Änderung der Marco Polo II-Verordnung vor, welche sich erstmals auf die Antragsphase 2010 auswirken wird. Wesentliche Neuerungen sehen unter anderem ein Absenken der mindestens zu verlagernden Verkehrsmengen und die Anerkennung von intermodalen Ladeeinheiten als Fracht vor. „Die Änderungen werden es auch kleinen und mittelgroßen Unternehmen erlauben, bei Marco Polo erfolgreich Mittel zu beantragen. Ihre Eingaben sind bisher häufig an der mittelständischen (Kunden-)Struktur und den für eine Förderung unzureichenden Transportvolumina gescheitert“, gibt die Marco Polo-Kontaktstelle Niedersachsen in einem Schreiben bekannt.

Bisherige Erfahrungen mit dem Marco Polo II-Förderprogramm haben die Europäische Kommission bewogen, die rechtlichen Grundlagen den Marktbedürfnissen anzupassen. Im Einvernehmen mit den Mitgliedsstaaten wurden neben der Absenkung der Förderschwellen weitere Verbesserungen beschlossen, die das Förderprogramm deutlich attraktiver machen. So ist eine Antragstellung für Verkehrsverlagerungsaktionen nun bereits ab einer zu verlagernden Verkehrsleistung von nur noch durchschnittlich 60 Mio. Tonnenkilometern im Jahr möglich (vormals 250 Mio. tkm in drei Jahren). Ganz besonders kommen die Änderungen der Binnenschifffahrt entgegen: nur noch 13 Mio. tkm verlagerte Verkehrsleistung sind jährlich für eine Zuwendung nachzuweisen. Katalytische Aktionen mit innovativem Charakter müssen 30 Mio. tkm pro Jahr verlagern, nunmehr ohne Einhaltung einer Mindestzuwendung.

Marco Polo II bietet europäischen Unternehmen den finanziellen Ausgleich von Anlaufverlusten neuer oder erweiterter Verkehrsdienste. Diese müssen einen aktiven Beitrag zur Verlagerung von Transporten von der Straße auf die Bahn oder das Schiff leisten oder die Verkehrsleistung im Straßengüterverkehr an der Quelle reduzieren. Verkehrsströme, welche mindestens eine innereuropäische oder eine Außengrenze zu einem benachbarten Land überqueren, können bezuschusst werden. Die Höhe der Förderung bestimmt die im Straßenverkehr entfallende Verkehrsleistung in Tonnenkilometern. Je 500 tkm Verlagerung ist eine spezifische Förderung von 2,- EUR möglich (vormals 1,- EUR). Die Bildung von Konsortien ist für eine Antragstellung nicht mehr notwendig, aber weiterhin möglich.

Quelle: Österreichische Verkehrszeitung 
Portal:  www.logistik-express.com

Ähnliche Beiträge

Schreibe einen Kommentar