Luftfracht: Aircargo Club Deutschland fordert Regeln für Frachtdrohnen und -flugzeuge

Geht es nach dem Aircargo Club Deutschland (ACD), werden bereits in den nächsten Jahren unbemannte Frachtdrohnen und -flugzeuge den Sprung vom Forschungsprojekt in den Alltagseinsatz schaffen. Damit dies möglich ist, muss aber vor allem der Gesetzgeber ran und schnell rechtliche und regulatorische Rahmenbedingungen für den Einsatz unbemannter Fluggeräte schaffen.

Unbemannte Lieferdrohnen sind nach wie vor eine Seltenheit. Einzelne Unternehmen testen die Technologie bereits, doch von einem kommerziellen Einsatz kann nur bedingt die Rede sein. Einzige Ausnahme: DPD. Der Dienstleister testet in Frankreich die erste Lieferdrohnen-Linie. Zwischen einem speziellen Verteilzentrum und einem abgelegenen Gewerbegebiet übernimmt eine Drohne völlig autonom regelmäßige Lieferungen.

ALAADy-Projekt: Es geht nicht um Paketdrohnen.
Das Projekt von DPD ist ein erster Schritt in die richtige Richtung. In der Zukunft werden, so die Ansicht des Aircargo Club Deutschlands (ACD), unbemannte Frachtdrohnen und -flugzeuge den Sprung vom Forschungsprojekt in den Alltagseinsatz schaffen und die Logistikketten weltweit gravierend verändern. Im Rahmen des Projekts ALAADy (Automated Low Altitude Air Delivery) erforscht das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) verschiedene Konzepte unbemannter Luftfrachttransporte und deren Einbindung in klassische Luftfrachtketten. Dabei geht es weniger um den Einsatz von Drohnen bei der Auslieferung an Kunden. Dr. Peter A. Meincke vom Institut für Flughafenwesen und Luftverkehr der DLR in Braunschweig erklärt: „Ziel beim ALAADy-Projekt ist es aber, ein zuverlässiges unbemanntes Frachtflugzeug zu entwickeln, das auch in die klassische Frachtlogistikkette integriert werden kann.“

Wie eine solche Frachtdrohne aussehen kann, zeigt das US-amerikanische StartUp Natilus. Das Jungunternehmen gab 2017 bekannt, eine Drohne mit der Größe einer Boeing 777 bauen und damit 90 Tonnen Ladung über den Atlantik und Pazifik fliegen zu wollen. Beim ALAADy Projekt setzt man hingegen auf einen unbemannten Gyrokopter als Frachtflieger. Der Traghubschrauber soll autonom fliegen und nur von einer Bodenzentrale überwacht werden.

Schnell rechtliche und regulatorische Rahmenbedingungen gefordert.
Der Gyrokopter soll unterhalb einer Flughöhe von 200 Metern, also unterhalb des regulären Luftverkehrs, zum Einsatz kommen und Nutzlasten von mehr als einer Tonne transportieren. Einsatzmöglichkeiten würden sich bei zeitkritischen Lieferung von Teilen zwischen Produktionsstätten oder bei humanitären Hilfeeinsätzen bieten. Dr. Peter A. Meincke vom DLR gibt zu verstehen, dass bei unbemannten Frachtflugzeugen neue Konzepte der Luftraumintegration entwickelt, untersucht und bewertet werden müssen. Bei der ACD-Veranstaltung hinterfragten Branchenexperten insbesondere, ob bestehende Standards für Abläufe oder Frachttransport beim Einsatz unbemannter Systeme integriert werden können. „Die unbemannten Luftfrachtkonzepte sind eine sehr zukunftsträchtige Technologie und wir müssen dafür sorgen, dass die hier entwickelten Systeme auch bei uns in Deutschland eingesetzt werden können. Damit stärken wir auch die Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen“, sagte ACD-Präsident Prof. Christopher W. Stoller.

Um den Einsatz von unbemannte Frachtdrohnen und -flugzeugen künftig zu ermöglichen, sieht Stoller vor allem den Gesetzgeber in der Pflicht: „Der Gesetzgeber ist dabei gefordert, schnell rechtliche und regulatorische Rahmenbedingungen für den Einsatz unbemannter Fluggeräte zu schaffen.“ Aber auch Unternehmen sollten sich seiner Meinung nach jetzt schon mit den Chancen und Herausforderungen der neuen Technologie auseinandersetzen. „Deutsche Unternehmen sollten ihre Kräfte für die weitere Entwicklung bündeln, um auch zukünftig eine Vorreiterrolle einzunehmen“, sagt Stoller. „Schlüsseltechnologien dürfen nicht wieder bei uns entwickelt werden, aber Einsatzmöglichkeiten, Wertschöpfung und letztlich Arbeitsplätze entstehen dann im Ausland.“

© Margo Harrison – shutterstock.com

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