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Sortimentsbeschränkung im Handel: Salzburger Wirtschaftsbund-Obmann Peter Buchmüller fordert Solidarität

Vom Lockdown sind besonders Handelsbetriebe betroffen. Während Fachhändler geschlossen haben, machen Supermärkte Umsatz mit Non-Food-Produkten. WB-Obmann Buchmüller lehnt das ab.

Vom neuerlichen Lockdown sind besonders heimische Handelsbetriebe schwer betroffen. Während Fachhändler geschlossen halten müssen, machen Supermärkte und Diskonter Werbung und Umsatz mit dem Verkauf von Non-Food-Produkten, obwohl es laut Verordnung des Gesundheitsministeriums Supermärkten und Drogerieketten in der Zeit des Lockdowns untersagt ist, Spielzeug, Blumen oder Elektrogeräte zu verkaufen. Gestern Mittwoch pochte das Ministerium nochmals auf die Einhaltung der Regel. Andernfalls drohe eine Geldstrafe. „Einen Kleinkrieg zwischen Unternehmern im Handel ist jetzt das letzte, was wir brauchen“, sagt Präs. Peter Buchmüller, Landesobmann des Wirtschaftsbundes Salzburg. „Jetzt geht es für viele Betriebe um die Existenz. Da braucht es Solidarität innerhalb der Branche und kein Hickhack untereinander“, so Buchmüller und fordert Supermarktbetreiber und Lebensmittelhändler auf, sich an die Rechtsvorschriften zu halten.

„Die Corona-Pandemie dafür zu nutzen, um Profit auf Kosten behördlich geschlossener, regionaler Handelsbetriebe zu machen, ist nicht nur abzulehnen, sondern laut erlassener Verordnung auch nicht rechtskonform. Die Exekutive ist nun am Zug, die Einhaltung der Verordnung zu kontrollieren und Verstöße zur Anzeige zu bringen“, so Buchmüller. „Außerdem“, weist Buchmüller darauf hin, „darf man aufgrund der bestehenden Ausgangsbeschränkung ohnehin den eigenen Wohnbereich zum Einkaufen nur verlassen, um sich mit Grundgütern für das tägliche Leben zu versorgen – und dazu gehören keine Blumen, Spielwaren oder Elektrogeräte.“

Weihnachtsgeschäft: Einbußen treffen kleine Händler schwer.
Es könnte ausgerechnet in der Weihnachtszeit in vielen kleinen Handelsgeschäften schon bald endgültig „dumper“ werden, wenn diese vom Lockdown betroffenen Betriebe nun auch noch um ihr Weihnachtsgeschäft umfallen, warnt der Wirtschaftsbund-Landesobmann und appelliert auch an die Konsumenten, nun nicht bei Online-Riesen zu bestellen, sondern auch bei Onlinekäufen regionale Händler zu unterstützen. „Durch den ersten Lockdown im Frühling haben viele Betriebe aufgerüstet und bieten ihr Sortiment im eigenen Onlineshop oder auf einer der regionalen Einkaufsplattformen an“, weiß Peter Buchmüller. „Die vielen kleinen Händler, die jetzt erneut von der Geschäftsschließung betroffen sind, dürfen nicht um ihr Weihnachtsgeschäft gebracht werden! In zweieinhalb Wochen, am 6. Dezember, endet der Lockdown – dann können Weihnachtsgeschenke auch wieder im stationären Handel gekauft werden. Mit den dann getätigten Käufen, die bis dahin aufschiebbar sind, helfen wir den regionalen Händlern dabei, sich nach der Zeit des Lockdowns wiederaufzurichten.“

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