Trans-o-flex: Expresszustellung ab sofort auch an Privatadressen möglich

Trans-o-flex liefert ab sofort auch an Privatadressen. Das KEP-Unternehmen will damit auf die gestiegene Nachfrage nach Privatlieferungen reagieren.

Erst im März 2018 hatte Trans-o-flex bekannt gegeben, dass es seinen Schnell-Lieferdienst zu einem Express-Unternehmen entwickeln will. Dabei hatte der KEP-Dienstleister zunächst zwei Express-Produkte in sein Programm aufgenommen und zunehmend sein Express-Netzwerk erweitert. Mit September startet Trans-o-flex nun ein weiteres Angebot: den Service „Zustellung an Privatadresse“. Darunter fallen „alle Zustellungen an eine Privatwohnung oder eine Firma, die über keine festen Annahme- beziehungsweise Öffnungszeiten verfügt und deren Adresse offensichtlich zu Wohnzwecken genutzt wird“, erklärt Wolfgang P. Albeck, Vorsitzender der Geschäftsführung von Trans-o-flex. Damit reagiert der Lieferservice auf das zunehmende Bedürfnis seiner Kunden. „Mit diesem B2C-Produkt schaffen wir eine Möglichkeit, die es uns erlaubt, die wachsende Nachfrage nach Privatzustellungen optimal bedienen zu können“, so Albeck.

Trans-o-flex: Neues Preismodell für Privatlieferungen.
Um auch die Expresszustellung an Privatadressen gewährleisten zu können, musste das KEP-Unternehmen jedoch erst eine Neuerung einführen. Denn wie Albeck meint, sei es für den Dienstleister bisher nicht möglich gewesen, 2C-Sendungen zu berücksichtigen. Grund dafür ist, dass Privatzustellungen einige Besonderheiten mit sich bringen. Nach Angaben des Unternehmens stellen beispielsweise fehlende Öffnungszeiten aber auch die zumeist längeren Anfahrtszeiten eine Herausforderung für den Lieferservice dar. Zudem sind die Privatempfänger bei der Zustellung meist nicht zu Hause, um die Lieferung entgegenzunehmen. Trotz all dieser Sonderkonditionen soll der Versender jedoch die anstehenden Kosten im Blick behalten können. Daher wurde ein neues Preismodell entwickelt. „Kunden können künftig bereits bei der Datenübermittlung eine Sendung als Lieferung an eine Privatadresse kennzeichnen“, so Albeck. „Dann wird diese Sendung automatisch mit dem vereinbarten Betrag für Privatempfänger in Rechnung gestellt.“ Wenn jedoch eine Lieferung an eine Privatadresse erfolgt, die nicht als solche gekennzeichnet ist, dann veranschlagt der Fahrer einen Standardzuschlag. Dem Unternehmen zufolge, ist der vereinbarte Preis für eine Privatlieferung jedoch geringer als die zusätzlich anfallende Bearbeitungsgebühr bei einer nicht gekennzeichneten Lieferung.

Wie die Dekra schreibt, kommt das 2C-Produkt vor allem der Kernkundschaft zugute. Dabei will Trans-o-flex, dessen zentrales Geschäft in den Bereichen Pharma, Kosmetik und Elektronik angesiedelt ist, ihren Kunden eine Lösung für 2B- als auch 2C-Sendungen anbieten.

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