Validierung von Unternehmen als „bekannter Versender“ wird akut

Übergangsfrist für die Gültigkeit der Sicherheitserklärung von bekannten Versendern von Luftfracht endet am 28. April 2013
 
Durch die Schaffung der behördlich anerkannten „bekannten Versender“ aufgrund der EU-VO Nr. 185/2010 stehen Unternehmen, die Luftfracht abwickeln, vor gravierenden Veränderungen. Um die Waren per Luftfracht weiterhin schnell und sicher zu versenden, ist eine Validierung des Versenders im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie als Oberste Zivilluftfahrtbehörde durch die unabhängige Validierungsstelle Sequrity Sicherheitstechnisches Zentrum GmbH notwendig. Mit 28. April 2013 endet die Übergangsfrist für die Gültigkeit der Sicherheitserklärung von bekannten Versendern. 
 
Unternehmen, die bis zum 28. April 2013 nicht von der Firma Sequrity als „bekannter Versender“ validiert sind, werden zukünftig als „unbekannte Versender“ behandelt und müssen ihre Luftfracht einer Durchsuchung unterziehen lassen, wie zum Beispiel Screening mit einem Röntgengerät oder Öffnen der Verpackung im Rahmen der Kontrolle mit Sprengstoffspurendetektor (Sniffer Test). Dies führt zu Wartezeiten an den Flughäfen und erhöhten Kosten für die Versendung der Luftfracht. Derzeit liegt der Aufwand für die Durchsuchung in der Bandbreite von 0,14 bis 35 Euro pro Kilogramm. 
 
Die Erfahrung der bereits durchgeführten Validierungen bei „bekannten Versendern“ zeigt, dass der Zeitaufwand von der Antragstellung bis zur Eintragung in die EU-Datenbank, je nach Firmengröße, circa sechs Monate beträgt, teilt die Sequrity Sicherheitstechnisches Zentrum GmbH in einer Aussendung mit.
 
Um den Status des „bekannten Versenders“ bis 28. April 2013 zu erhalten, ist die rasche Einbringung des Antrages auf Validierung erforderlich. Die Abarbeitung der Anträge erfolgt in der Reihenfolge des Einreichdatums. Es ist damit zu rechnen, dass in der zweiten Jahreshälfte vermehrt Anträge gestellt werden und es dadurch zu Verzögerungen im Validierungsprozess kommen kann.

Quelle:Österreichische Verkehrszeitung

Portal: www.logistik-express.com  

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