Verbrennungsmotoren sind nicht die Umweltsünder Nummer 1!

Schluss mit dem politischen Autofahrer-Bashing!

„Der tägliche Angriff auf die persönlichste Freiheit des Menschen, der Mobilität mit Kraftfahrzeugen, muss ein Ende haben. Es kann nicht sein, dass die mit Abstand größte Wählergruppe mit rund 5 Millionen Kraftfahrzeugbesitzern von den Regierungsverantwortlichen ständig vor den Kopf gestoßen und mit täglich neuen Bestrafungsszenarien ins Abseits gedrängt wird. Die Gegner von Verbrennungsmotoren argumentieren mit nicht nachvollziehbaren Kostenrechnungen und Risiken und heben die nicht minder umweltbelastende Elektromobilität unreflektiert in den Himmel“, so der stellvertretende WKÖ-Bundespartenobmann der Sparte Handel, KommR Hermann Fichtinger, zur aktuellen Vorverurteilung und Miesmacherei von Verbrennungsmotoren und ihrer Besitzer.

Fichtinger weiter: „Tausende Arbeitnehmer müssen aufgrund dieses Bashings um ihre Arbeitsplätze fürchten. Es geht nicht nur um die industrielle Fertigung. Viele weitere Wirtschaftszweige, wie Zulieferfirmen der Metall- und Kunststoffverarbeitung, sind neben Fahrzeughändlern, Karosseriespenglern, Kraftfahrzeugtechnikern sowie Tankstellen direkt betroffen. Der Wirtschaftskreislauf verträgt angesichts einer herannahenden Wirtschaftsflaute sicher keine marktfeindlichen Eingriffe vor dem Hintergrund fehlender Ladeinfrastruktur, Reichweiten und Fahrkomfort bei der Elektromobilität. In den Städten löst man mit E-Fahrzeugen auch nicht die Parkplatz- und CO2-Probleme.“

„Die Freiheitliche Wirtschaft spricht sich klar für ein Bekenntnis zur heimischen Kraftfahrzeugwirtschaft in Kombination mit umweltverträglichen Maßnahmen aus. Mit einer gezielten Umstiegsförderung von alten auf moderne Fahrzeuge mit verbesserten CO2-Standards könnte man sofort für eine 80%ige Reduktion beim Schadstoffausstoß sorgen. Das macht vor allem im ländlichen Bereich Sinn, denn Bus und Bahn können das Auto speziell in diesen Gebieten nicht gänzlich ersetzen. Weiters kann man so einerseits der E-Mobilität jene Zeit geben, die sie noch braucht, um umweltverträglich zu produzieren und infrastrukturtechnisch in die Gänge zu kommen. Aber in der Zwischenzeit darf man nicht das Grundrecht bzw. die Errungenschaft der Mobilität, womit, mit wem, wann und wie schnell innerhalb der vorhandenen gesetzlichen Vorgaben einschränken“, so Fichtinger abschließend.

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