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WKÖ-Thalbauer: „Durch eine neue Steuer bleiben Unterschiede in der Steuerlast weiter bestehen“

Geschäftsführerin der Bundessparte Handel: „Bleiben beim Thema ‚Mehr Wettbewerbsgerechtigkeit für heimische Händler‘ weiter dran“

Die Bundessparte Handel der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) beobachtet die Vorschläge und Aktivitäten des EU-Parlaments zur Schaffung von mehr Wettbewerbsgerechtigkeit zwischen Händlern in Österreich und Händlern im Ausland genau. Heute, Dienstag, waren dazu die so genannten Berichterstatter des Europaparlaments zum Thema „Schlupflöcher, um Steuern zu vermeiden – aggressive Steuerplanung“ im EU-Parlament – das sind Alain Lamassoure, Paul Tang und Evelyn Regner – in Wien.

Bundesspartengeschäftsführerin Iris Thalbauer bekräftigt in diesem Zusammenhang ihre Forderung: „Es ist notwendig, einen zeitgemäßen, neuen steuerlichen Anknüpfungspunkt für digitale Unternehmen zu schaffen oder die Körperschaftsteuerlast für heimische Unternehmen drastisch zu senken, damit On- und Offlinegeschäfte gleichermaßen besteuert werden.“

Thalbauer: „Durch die Einführung einer neuen Steuer bleiben Unterschiede in der Steuerlast weiter bestehen“

Um nationale Alleingänge zu vermeiden und den Binnenmarkt zu erhalten, fühlt sich die Kommission gezwungen, kurzfristig eine neue spezifische (indirekte) Steuer – die so genannte “Digital Service Tax“ – vorzuschlagen, bis auf EU-Ebene ein Konsens hinsichtlich der digitalen Betriebsstätte gefunden ist.

Aber, so Bundesspartengeschäftsführerin Thalbauer dazu: „Unternehmen in Österreich eine neue Steuerlast aufzuerlegen, schafft nicht mehr Wettbewerbsgerechtigkeit für heimische Händler. Sie stehen im Wettbewerb mit ausländischen im Onlinebereich tätigen Großkonzernen. Vielmehr führt eine zusätzliche Steuer letztendlich dazu, dass die Unterschiede in der Steuerlast weiterhin bestehen bleiben. Es darf bezweifelt werden, ob diese ‚Digital Service Tax‘ tatsächlich einen Ausgleich für die entgangene Gewinnbesteuerung großer internationaler Konzerne darstellt.“

Kritikpunkt 2: „Digital Service Tax“ der EU zielt auf digitale Dienstleistungen ab

Ein weiterer Kritikpunkt der WKÖ-Bundessparte Handel besteht darin, dass die spezifische Steuer nur auf reine digitale Dienstleistungen wie beispielsweise Internetwerbung oder Online-Vermittlungsdienste) abzielt. „Die Lieferung von Waren –  auch wenn der Vertrag online abgeschlossen wird – unterliegt der neuen Steuer nicht“, so Thalbauer.

Thalbauer mahnt ein, dass eine Reform des internationalen Steuersystems, die auf die Einführung einer digitalen Betriebsstätte beruht, nicht abrupt passieren darf und weitgehend – im Idealfall auf OECD-Ebene – koordiniert und entschlossen umgesetzt werden müsse: „Es braucht neue Ansätze, nach denen die Ertragssteuern dort zu entrichten sind, wo der Gewinn erwirtschaftet wird.“ Hier geht ihr es um eine gerechtere Besteuerung des ausländischen Onlinehandels. „Nationale Alleingänge verkomplizieren das Steuersystem in Europa noch mehr und behindern Unternehmen im Handel“, warnt Thalbauer. Und sie hält fest: „Wir von der Bundessparte Handel bleiben beim Thema ‚Mehr Wettbewerbsgerechtigkeit zwischen Händlern in Österreich und Händlern im Ausland‘ weiter dran!“ (PWK354/JHR)

Rückfragen & Kontakt:
Wirtschaftskammer Österreich
Bundessparte Handel
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