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WKÖ-Thalbauer zu Abschaffung von 22 Euro-Grenze für Kleinsendungen: „Wichtiger Erfolg für Österreichs Handel erzielt“

Mit Abschaffung der Freigrenze von 22 Euro für Kleinsendungen aus Drittstaaten wird eine langjährige Forderung der Bundessparte Handel in der Wirtschaftskammer umgesetzt.

Mit der von der Regierung angekündigten vorzeitigen Abschaffung der Mehrwertsteuer-Freigrenze von 22 Euro für Kleinsendungen aus Drittstaaten ist der Bundessparte Handel der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) ein wichtiger Erfolg gelungen: „Die EU-Mitgliedstaaten haben jahrelang tatenlos zugesehen, wie stationäre und lokale Onlinehändler einem ruinösen Wettbewerb aus China ausgesetzt wurden. Die Bundesregierung greift nun vorzeitig ein und stärkt den heimischen Handelsbetrieben den Rücken“, betont die Geschäftsführerin der Bundessparte Handel in der WKÖ, Iris Thalbauer. „Dass die Abschaffung der Freigrenze bereits 2020 kommt, ist ein wichtiger Erfolg für den österreichischen Handel und stärkt die heimischen Betriebe im Wettbewerb mit ausländischen Online-Giganten außerhalb der EU.“

 Bisher war geplant, die Freigrenze von 22 Euro für Kleinsendungen aus Drittstaaten erst 2021 europaweit abzuschaffen. Pakete unter 22 Euro aus Drittstaaten wie China oder den USA sind dann nicht mehr abgabenfrei, sondern einfuhrumsatzsteuerpflichtig. Das soll nun in Österreich bereits ein Jahr früher wirksam werden.

 Um das Problem der Unterdeklarierung der Warenwerte beim Direktversand aus dem Drittland zu lösen, fordert die Bundessparte Handel zudem, die Kontrolldichte bei der Zollüberprüfung zu erhöhen. „Es muss eine leistungsfähige Zollbehörde installiert werden, die effiziente und systembasierte Kontrolllösung anwendet und den Personalstand in diesem Prüfsegment aufstockt“, so Thalbauer.

 Die Geschäftsführerin der Bundessparte Handel fordert in diesem Zusammenhang außerdem, die öffentliche Verwaltung zu modernisieren: „Durch den Einsatz moderner Technologien wie Paketscanner oder künstlicher Intelligenz kann die Überprüfung der Pakete automatisiert werden.“ Dazu müsste die Zollbehörde offen für neue Technologien und Start-Up-Lösungen sein.

 Schließlich unterstreicht die Geschäftsführerin, dass die Zusammenarbeit zwischen dem öffentlichen Bereich und der Wirtschaft gestärkt werden müsse. Dabei sei das schwedische Modell Vorbild. Dort wurde die Freigrenze bereits im März 2018 abgeschafft. „Die österreichische Post soll die Überprüfungsaufgabe und die Zolldeklaration übernehmen können. Im Gegenzug kann die Post wie in Schweden eine Postgebühr einheben, um die anfallenden Kosten zu decken“, so Thalbauer abschließend. (PWK013/FS)

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Bundessparte Handel
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