WKÖ-Trefelik: Kontrolle von Corona-Tests kann nicht Handel umgehängt werden

Möglichkeit des Freitestens wird grundsätzlich begrüßt, Händler und ihre Mitarbeiter können aber nicht Polizei spielen.

Der Vorstoß, wonach Betriebe und nicht die öffentliche Hand für die Kontrolle für Freitestungen aus dem dritten Lockdown zuständig sein sollen, stößt in der Bundessparte Handel der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) auf große Verwunderung und Kritik. „Wir begrüßen die Möglichkeit, sich ‚freitesten‘ zu lassen. Die Kontrolle der Tests kann aber nicht den Unternehmen, etwa im Handel, umgehängt werden“, sagt Rainer Trefelik, Obmann der Bundessparte Handel in der WKÖ. „Wir haben weder die Kapazitäten noch die rechtlichen Befugnisse, solche Kontrollen durchzuführen.“

Der Sprecher des Handels teilt in diesem Punkt voll und ganz die Meinung von Bundesministerin Köstinger, die sich gegen die Kontrolle durch Betriebe ausgesprochen hat: „Was für die Gastronomie gilt, muss auch für den Handel gelten.“

Die zuständigen Behörden – ob Exekutive oder Gesundheitsbehörden – können jederzeit kontrollieren, ob sich jemand freigetestet hat, aber „die Händler und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden nicht Polizei spielen“, betont Trefelik.

Die Wirtschaftskammer wird die Unternehmen selbstverständlich mit Informationsmaterial – z.B. vorgefertigten Aushängen etc. – unterstützen. „Es kann aber nicht die Aufgabe einer Interessenvertretung sein, Kontrollen vorzunehmen“, so Trefelik abschließend. (PWK648/SR)

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