2018: 8 Änderungen die E-Commerce Versender wissen sollten

Die Zustellung von Warensendungen an individuelle Empfänger, bekannt als „Postzustellung“ wird 2018 im Europäischen Wirtschaftsraum – aber auch weltweit – neu geregelt.

1) Trennung nach dem Inhalt der Sendungen: Briefsendungen werden nur noch Sendungen sein, die Dokumente und keine Waren beinhalten. Sendungen die Waren beinhalten, sind keine Briefe mehr, sondern je nach Gewicht, bis 2 kg Päckchen und darüber hinaus bis 31,5 kg, Pakete.

2) Unterschiedliche Tarife für grenzüberschreitende Briefe und Päckchen bis 2 kg: Auch die Tarifgestaltung im grenzüberschreitenden, internationalen Postverkehr bedient sich dieser neuen Einteilung. Das ist die Konsequenz der Nutzung subventionierter Brieftarife für die Zustellung von Warensendungen aus Asien in Europa. So wird eine Warensendung (ab 1.1.2018 ein Päckchen) mit 30 Gramm, im internationalen Austausch zwischen den Postgesellschaften mehr als 1 Euro kosten und nicht wie noch heute, weniger als 0,65 Euro.

3) Alle Warensendungen müssen mittels Ident-Barcode sendungsverfolgbar sein: Beim grenzüberschreitenden Versand müssen Warensendungen mit den entsprechende ID-Barcodes gekennzeichnet werden. Die damit verbundenen Daten werden vorab zwischen den Postgesellschaften ausgetauscht und sollen die Transportsicherheit, die Erhebung von Abgaben und Zöllen gewährleisten.

4) Online Händler sollen der Postregulierung unterworfen werden: Die Marktaufsicht wird auf alle inländischen Dienstleister ausgedehnt, die Dokumenten- oder Warensendungen bis 31,5 kg transportieren, oder deren Transport anbieten und mehr als 50 (einige fordern eine Absenkung auf 25) MitarbeiterInnen im Europäischen Wirtschaftsraum beschäftigen. Auch „Händler“, die spezielle Versandtarife anbieten, sollen nach dem Willen des europäischen Parlaments unter die prüfende Aufsicht der Behörden fallen und sollen von den Kundmachungs- und Registrierungspflichten betroffen sein. Dabei ist, in Zusammenhang mit der grenzüberschreitenden Paketzustellung, „Händler“ jede natürliche oder juristische Person – unabhängig ob im privaten oder öffentlichen Eigentum, die im eigenen oder fremden Namen, zu Zwecken in Zusammenhang mit dessen Handel, Geschäftstätigkeit oder Gewerbe agiert.

5) Aufklärungspflicht für Versender: Anbieter von Versanddienstleistungen, auch jene die Konsumenten solche Versanddienstleistungen in Verbindung mit dem Versand von Waren oder Dienstleistungen anbieten, trifft eine detaillierte Aufklärungspflicht: mit welchen Dienstleistern versandt wird, welche Zusatzdienstleistungen oder auch Qualitätsanforderungen in Anspruch genommen werden.

6) Wohlmögliche Trennung der Warenzustellnetze: Nachdem durchschnittlich bis zu 2/3 aller Warensendungen in den Gewichtsbereich unter 1 kg fallen, wird es grundlegende Neuerungen in der Zustellinfrastruktur geben. Heute bestehende Paketzustellnetze weisen zu hohe Grenzkosten im gering-gewichtigen Sendungssegment auf, und werden sich dem neuen Sendungsmix anpassen müssen.

7) Neue, spezielle E-Commerce Kuverts: Das E-Commerce Kuvert, als neues Transportkuvert für Warensendungen wird europaweit spezifiziert und gleich so festgelegt, dass es in normgerechte Briefkästen und Hausbrieffachanlagen passt. Dabei ist nicht zu vergessen, dass es in die Verantwortung des Besitzers eines Haushaltes in Österreich fällt, für einen normgerechten Briefkasten zu sorgen. Wer einen solchen nicht hat, darf sich also nicht aufregen, wenn sein „E-Commerce Päckchen“ (vielleicht sogar kostenpflichtig?) hinterlegt wird.

8) Jede Warensendung erhält einen digitalen Schatten: Der digitale Schatten, der als Ergebnis des fortgeschrittenen elektronischen Datenaustauschs zwischen dem Versender und dem ersten Logistikdienstleister entsteht, um den bestmöglichen Transport, nach den individuellen Bedürfnissen der Konsumenten zu gewährleisten, wird lokale und regionale Zustellorganisationen stützen, die in der Lage sein werden, den Bedürfnissen an nachhaltigen intelligenten Lösungen im städtischen und ländlichen Raum gerecht zu werden.

Die hier dargestellten Änderungen für 2018 sind das erste Resultat der in den vergangenen 18 Monaten angestoßenen Entwicklungen. Die Neugestaltung begann mit dem 26. Weltpostkongress im Oktober 2016, und wurde mit den Arbeiten der Europäischen Kommission zu besseren Regulierung des grenzüberschreitenden Paketmarktes im Europäischen Wirtschaftsraum fortgeführt. „ecommerce Europe“ und deren nationale E-Commerce Verbände sind direkt in diese Entwicklungen einbezogen und fordern faire Wettbewerbsbedingungen und einen angemessenen Interessensausgleich zwischen den berechtigten Interessen der Konsumenten, des Handels und der staatlichen Aufsicht. (WT)

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