ADR 2009 wird ab 1. Juli verpflichtend

Übergangsfrist für das ADR 2009 endet in Kürze

Die Vorschriften und Bestimmungen des ADR 2009, sprich für die Beförderung von gefährlichen Gütern auf der Straße, sind in Österreich ab 1. Juli 2009 verpflichtend anzuwenden. Darauf macht Gerhard Niederleitner, Gefahrgutbeauftrager der Internationalen Spedition Billitz in Gallbrunn (NÖ), in einem Schreiben an die Kunden und Geschäftspartner aufmerksam. Und, so präzisiert er: „Die Übergangsfrist für die Umsetzung des ADR 2009 bei der Beförderung gefährlicher Güter endet per 31. Juni 2009.“

Beim neuen ADR gibt es nur noch eine Weisung für alle Klassen. Das bisher praktizierte System wird obsolet. Die Übergabeverpflichtung liegt spätestens ab 1. Juli 2009 beim Beförderer und nicht mehr beim Verlader oder Befüller.

Quelle: Österreichische Verkehrszeitung

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