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Bundesregierung schließt Steuerlücke im Online-Handel

Die österreichische Bundesregierung hat im Rahmen ihrer Klausur im niederösterreichischen Mauerbach beschlossen, Online-Bestellungen aus Drittstaaten künftig ab dem ersten Cent zu verzollen und zu versteuern. Aktuell liegt die Einfuhrumsatzsteuer-Freigrenze bei 22 Euro, was insbesondere von asiatischen Online-Händlern mit allen legalen und illegalen Mitteln ausgenützt wird. Die neue Regelung soll ab 2020 in Kraft treten.

Jährlich gelangen 560 Mio. chinesische Pakete im Cross-Border-Handel über dominante chinesische Versandhändler in die Europäische Union. 97 Prozent dieser Sendungen kommen gänzlich zoll- und mehrwertsteuerfrei in die EU und ein Großteil der restlichen 3 Prozent zumindest ohne Einfuhrzoll.

Möglich wird diese Steuerumgehung durch die EU-Einfuhrumsatzsteuerbefreiung für Postlieferungen aus Drittländern unter 22 Euro Warenwert sowie durch die Zollfreigrenze von 150 Euro. Viele asiatische Online-Händler nutzen diese Freigrenzen mit allen Mitteln aus, u.a. indem sie Sendungen bewusst falsch deklarieren.

„Das ist ein entscheidender Schritt Richtung fairer Wettbewerb im E-Commerce“, erklärt Rainer Will, Geschäftsführer des Handelsverbandes. Damit schließe Österreich diese Steuerlücke bereits ein Jahr früher als andere EU-Staaten. Auch der Finanzminister werde sich über die Mehreinnahmen freuen.

www.handelsverband.at

 

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