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Bundessparte Handel: Quarantäne-Vorgaben möglichst praxisnahe anpassen

Was dürfen positiv auf COVID-19 getestete Personen, die keine Symptome haben? Dazu soll eine neue Verordnung demnächst Vorgaben liefern. Iris Thalbauer, Geschäftsführerin der Bundessparte Handel in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), erneuert im Vorfeld die Forderung der Branche nach möglichst praxisnahen Regelungen: „Für uns ist klar: Kundinnen und Kunden brauchen, ebenso wie unsere Betriebe, möglichst pragmatische Rahmenbedingungen, die verständlich und gut umsetzbar sind. Angesichts der Tatsache, dass viele Corona-infizierte Personen über einen nur leichten Krankheitsverlauf ohne Symptome berichten, ist es angebracht, die Quarantäne-Verpflichtung fallen zu lassen.“

In diesen Fällen würden Verkehrsbeschränkungen vollkommen ausreichen, betont Thalbauer und verweist auf die angespannte Arbeitskräfte-Situation in der heimischen Wirtschaft im Allgemeinen und dem Handel im Speziellen: „Unseren Betrieben, die ohnehin gerade riesige Herausforderungen zu schultern haben, würde es helfen, Personalnotstände zu vermeiden, wenn infizierte, aber symptomlose, Personen arbeiten dürften.“ (PWK309/PM)

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