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Gewerkschaft vida: Billigfluglinie Lauda pfeift ungeniert auf österreichisches Recht

vida-Liebhart: „Schäbige Versuche des Managements, sich Kollektivvertrag zurechtzubiegen“.

„Die Ryanair-Tochter Lauda tritt jetzt endgültig österreichisches Recht mit Füßen. Wie lange kann und will die Wirtschaftskammer noch zuschauen? Ist es für Behörden und politisch Verantwortliche akzeptabel, dass sich ein Milliardenkonzern offensichtlich nicht an unsere Gesetze hält?“, fragt Daniel Liebhart, Vorsitzender des Fachbereichs Luftfahrt in der Gewerkschaft vida, angesichts neuer Entwicklungen bei Lauda.++++

Kollektivvertrag nicht nach Lust und Laune aushebeln.
Hintergrund ist ein Schreiben des Managements an die Lauda-MitarbeiterInnen. Die Chefetage des Billigfliegers kündigt darin zahlreiche vorsätzlich rechtswidrige Handlungen an. Demnach hat Lauda offenbar nicht mehr vor, neues Personal laut Kollektivvertrag anzustellen. Für bestehende MitarbeiterInnen sollen KV-Regelungen, die die Arbeitszeit betreffen nicht mehr gelten. Zudem möchte das Management einen Betriebsrat, getrennt für FlugbegleiterInnen und PilotInnen, gründen.

„Der Kollektivvertrag gilt in vollem Umfang für neue MitarbeiterInnen wie auch für überlassenes Personal. Lauda kann hier nicht einfach österreichisches Recht negieren“, stellt Liebhart klar. Der vida-Gewerkschafter erklärt, dass „der Kollektivvertrag rechtsgültig zwischen der Wirtschaftskammer und Gewerkschaft abgeschlossen wurde. Solange nicht eine der beiden Seiten den Kollektivvertrag aufkündigt, gilt er in vollem Ausmaß für sämtliches Personal“.

Arbeitszeitregelungen gelten weiter wie bisher.
Es gibt für Liebhart auch kein Rütteln an den bestehenden Arbeitszeitregeln: „Sie können nicht einseitig geändert werden. Adaptionen sind prinzipiell möglich, aber auch nur mittels einer Betriebsvereinbarung. Zudem muss der Betriebsrat zustimmen. Eine derartige Betriebsvereinbarung gibt es aktuell nur für PilotInnen. Das Kabinenpersonal unterliegt nach wie vor zu einhundert Prozent den Regelungen des Kollektivvertrags.“

Lauda hat einen funktionsfähigen Betriebsrat.
Derzeit bekämpft Lauda seinen Betriebsrat vor Gericht. „Wohl nicht einmal die Juristen von Lauda glauben, dass sie damit durchkommen“, ist Liebhart überzeugt. Öffentlich behauptet das Unternehmen, dass der Betriebsrat „null und nichtig“ wäre, vor Gericht plädiert das Unternehmen nur auf „Ungültigkeit“. Das hätte zur Folge, dass der Betriebsrat bis zu einer Neuwahl uneingeschränkt handlungsfähig wäre. „Jeder, der sich auch nur im Entferntesten mit Arbeitsverfassung auskennt, weiß zudem, dass man als Management in Österreich keinen Betriebsrat gründen kann. Rechtlich unmöglich ist es außerdem, dass das Management einen getrennten Betriebsrat zwischen Cockpit- und Kabinenpersonal installieren kann. Die Arbeitsverfassung definiert das fliegende Personal ausdrücklich als einen Betrieb“, stellt Liebhart klar.

Für den vida-Gewerkschafter „sind das eindeutige Ankündigungen für vorsätzlich rechtswidriges Handeln. Damit werden nicht nur die Beschäftigten verunsichert, sondern auch weiter Druck aufgebaut, damit die innerbetriebliche Mitbestimmung unter die Schirmherrschaft des irischen Managements rutscht.“

Liebhart zeigt sich enttäuscht, dass „vom dem anfangs harten aber durchaus fairen Verhandlungspartner Lauda nach der Komplettübernahme durch Ryanair quasi nichts mehr übrig ist. Die angepriesene „österreichische Lösung“ ist mittlerweile nur mehr eine Farce“.

Lauda-Managerriege in die Schranken weisen.
„Ich fordere alle verantwortlichen Stellen sowie die neue Regierung auf, Unternehmen wie Lauda in die richtige Bahnen zu leiten. Das Nicht-Handeln der Wirtschaftskammer angesichts des aktuellen Dumpingwettbewerbs am Flughafen Wien wird in einer Bruchlandung enden. Man kann sich nur wundern, dass die Wirtschaftskammer, die normalerweise immer Standortförderung betont, hier stumm bleibt. Ihre Politik des Nichtstun führt dazu, dass auf unseren Flughäfen hunderte Jobs von seriösen Unternehmen abgebaut werden.

Rückfragen & Kontakt:
Gewerkschaft vida/Öffentlichkeitsarbeit
Mag.(FH) Yvonne Heuber
Tel.: 01 53444 79 263 bzw. 0664 / 614 57 51
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