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Hafen Hamburg steht vor Durchbruch bei Elbvertiefung

„Die Planfeststellungsbeschlüsse für den Fahrrinnenausbau von Unter- und Außenelbe sind wegen Verstößen gegen das Habitatschutzrecht rechtswidrig und nicht vollziehbar.“ Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 9. Februar entschieden. Die weitergehenden Klageanträge auf Aufhebung der Planfeststellungsbeschlüsse hat das Gericht abgewiesen.

Auch die sonstigen Rügen der Kläger greifen nicht durch. „Das Vorhaben ist planerisch gerechtfertigt, die Planfeststellungsbehörden durften angesichts der Entwicklung der Schiffsgrößen von einem entsprechenden Verkehrsbedarf ausgehen“, hält das Bundesverwaltungsgericht in einer Aussendung fest.

Hamburgs Senator für Wirtschaft, Verkehr und Innovation Frank Horch sagt dazu: „Wir haben jetzt endlich Rechtssicherheit. In der Sache haben wir Recht bekommen. Doch auch wenn wir jetzt wegen gestiegener Anforderungen des Umweltrechts abermals die Genehmigungsgrundlagen ergänzen müssen, gibt es keinen Zweifel daran, dass die Fahrrinnenanpassung kommen wird. Der Hamburger Hafen ist und bleibt ein zentraler Wirtschaftsmotor, der allein hier in Norddeutschland mehr als 150.000 Arbeitsplätze schafft

Die Fahrrinnenanpassung ist das wichtigste strategische Ausbauprojekt für den Hamburger Hafen. Die erörterten Rechtsfragen betrafen dabei teilweise rechtliches Neuland. Es wird jetzt erstmalig nachzulesen sein, wie deutschlandweit der Rechtsrahmen für Gewässerbewirtschaftung und Gewässerschutz anzuwenden ist. Angesichts der rasant wachsenden Schiffe ist Hamburg langfristig darauf angewiesen, seine seewärtige Zufahrt an diese technische Entwicklung anzupassen. Nur so kann sichergestellt werden, dass Hamburg zu wirtschaftlich tragbaren Bedingungen angelaufen werden kann und sein Hafen wettbewerbsfähig bleibt.

Die weltweit eingesetzten Großcontainer- und Massengutschiffe verfügen mittlerweile über Tiefgänge, die in der Regel die heute auf Unter- und Außenelbe zulässigen Höchsttiefgänge überschreiten. Dies gilt insbesondere für die Containerschiffe, die in der für den Hamburger Hafen so wichtigen Ostasienfahrt eingesetzt werden.

Derzeit können Schiffe unter folgenden Bedingungen den Hamburger Hafen anlaufen beziehungsweise verlassen (Grundlage ist ein Bemessungsschiff mit 300 Meter Länge, 32 Meter Breite und 13,50 Meter Tiefgang):

-) tideunabhängig einkommend: max. 12,50 Meter Tiefgang*

-) tideunabhängig auslaufend: max. 12,50 Meter Tiefgang*

-) tideabhängig einkommend: max. 14,80 Meter Tiefgang*

-) tideabhängig auslaufend: max. 13,50 Meter Tiefgang*
*bezogen auf Salzwasser

Begegnungsverkehr, also zwei sich passierende Schiffe, ist auf der Unterelbe zwischen Glückstadt und der Hamburger Landesgrenze nur bei Schiffen möglich, deren maximal addierte Breite 90 Meter nicht überschreitet.

Nach der geplanten Fahrrinnenanpassung der Unter- und Außenelbe sollen Schiffe unter folgenden Bedingungen den Hamburger Hafen anlaufen beziehungsweise verlassen (Grundlage ist ein Bemessungsschiff mit 350 Meter Länge, 46 Meter Breite und 14,50 Meter Tiefgang):

-) tideunabhängig einkommend: max. 13,50 Meter Tiefgang*

-) tideunabhängig auslaufend: max. 13,50 Meter Tiefgang*

-) tideabhängig einkommend: max. 15,60 Meter Tiefgang*

-) tideabhängig auslaufend: max. 14,50 Meter Tiefgang*
*bezogen auf Salzwasser

Mindestens ebenso wichtig wie die Vertiefung ist die stellenweise Verbreiterung der Fahrrinne. Auf dem Abschnitt vor Hamburg dürfen Schiffe mit einer addierten Gesamtbreite von mehr als 90 Metern in der rund 300 Meter breiten Fahrrinne einander nicht begegnen. Im Zuge der Fahrrinnenanpassung soll die Fahrrinne vor Hamburg deshalb auf 320 Meter verbreitert und zwischen Wedel und Wittenbergen obendrein um eine sieben Kilometer lange sogenannte Begegnungsbox ergänzt werden. Dort ist eine Fahrrinnenbreite von 385 Metern geplant.

www.bverwg.de; www.hafen-hamburg.de

 

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