Handelsverband fordert EU-weites Verbot von Lebendtiertransporten in Drittstaaten. Stärkung heimischer Produzenten entscheidend

Lebensmittelhandel offen für verpflichtende Herkunftskennzeichnung für verarbeitete Lebensmittel – sofern Pflicht auch für Gemeinschaftsverpflegung und Gastronomie gilt.

Nahrungsmittel sind kostbar. Faktoren wie Regionalität, Saisonalität und Qualität von Lebensmitteln sind für viele Konsumenten entscheidend. Gleichzeitig geben die heimischen Verbraucher weniger als 9,7% ihres verfügbaren Haushaltsbudgets für Lebensmittel aus. Damit liegt Österreich im EU-Vergleich nur auf dem viertletzten Platz.

Herkunftskennzeichnung in Gastronomie & Gemeinschaftsverpflegung sinnvoll

Um den österreichischen Lebensmitteln auch ihren verdienten Wert zu geben, ist es wesentlich, von der Preisdiskussion wegzukommen und eine Kaufentscheidung zu Gunsten regionaler Lebensmittel zu unterstützen. „Der Lebensmittelhandel ist daher offen für eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung für verarbeitete Lebensmittel, um lokale Produzenten zu stärken – allerdings unter der Voraussetzung, dass diese Pflicht auch für die Gemeinschaftsverpflegung und Gastronomie gilt“, erklärt Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will, „wir stehen für Transparenz und wollen nicht, dass die Konsumenten durch fehlende oder irreführende Etiketten getäuscht werden. Dieselbe Transparenz wie im Supermarkt haben sich die Verbraucher auch im Wirtshaus, in Betriebskantinen, im Krankenhaus und unsere Kleinsten im Kindergarten verdient. Davon würde auch die heimische Landwirtschaft stark profitieren.“

Der Handel ist bereits bei verpacktem Frischfleisch, frischem Obst und Gemüse, Olivenöl, Honig, Fisch, Eiern und Bio-Produkten zur Angabe der Herkunft verpflichtet. Über die Herkunft und die Produktionsbedingungen der in der Gemeinschaftsverpflegung und Gastronomie verarbeiteten Lebensmittel ist hingegen wenig bekannt. Eine Herkunftskennzeichnung ist in diesem Bereich weder verpflichtend noch üblich, selbiges gilt auch für die öffentliche Beschaffung.

Dabei wäre es durchaus sinnvoll, die regionale Herkunft von Lebensmitteln als Qualitätskriterium in der Gastronomie zu verstärken sowie Initiativen zur stärkeren Verbreitung der Herkunftskennzeichnung zu setzen – etwa die von der Bundesregierung vorgesehene, verpflichtende Herkunftskennzeichnung der Primärzutaten Milch, Fleisch und Eier in der Gemeinschaftsverpflegung (öffentlich und privat) ab 2021. Alle Beteiligten setzen darauf, dass sich der bürokratische Mehraufwand in Grenzen hält und auf Planungssicherheit und realistische Übergangsfristen geachtet wird.

Österreichische Umwelt- & Tierschutzstandards sollten EU-Standard werden

Initiativen wie „LEBENSMITTEL.WERTSCHÄTZEN.“ und die neu konzipierte „Genuss Region Österreich“ oder der Verein „Land schafft Leben“ verfolgen das Ziel, den Wert heimischer Lebensmittel noch intensiver zu vermitteln, damit diesen beim täglichen Einkauf der Konsumenten ein höherer Stellenwert beigemessen wird. Die österreichischen Umwelt- und Tierschutzstandards sind erfreulicherweise so hoch wie in kaum einem anderen Land. Daher setzt etwa der heimische Lebensmittelhandel in vielen Bereichen auf österreichische Produkte – häufig zertifiziert mit dem AMA Gütesiegel.

In den Regalen findet sich eine Vielzahl an regional und lokal produzierten Qualitätsprodukten aus biologischem Anbau. Der Handel trägt damit entscheidend zum Erhalt landwirtschaftlicher Strukturen und Produzenten in Österreich bei. Er fördert eine lokale, regionale Produktion und bietet für heimische Landwirte substanzielle Absatzchancen.

Grenzüberschreitende Lebendtiertransporte in Drittstaaten verbieten

Bei Transporten innerhalb der EU sowie bei Transporten, die auf dem Gebiet der Europäischen Union beginnen, sind die Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 einzuhalten, mit welcher der Tierschutz beim Transport europaweit einheitlich geregelt wurde. Dies gilt ebenfalls dann, wenn der Endbestimmungsort außerhalb der Europäischen Union liegt.

Laut derzeitiger EU-Verordnung dürfen Rinder insgesamt 29 Stunden transportiert werden, wobei eine Stunde Pause eingehalten werden muss. Auch nicht-entwöhnte, also noch säugende Jungtiere dürfen transportiert werden (Kälber müssen mehr als 14 Tage alt sein). Bei Schweinen beträgt die zulässige Transportdauer 24 Stunden. Nach einer Pause von 24 Stunden darf die Maximaldauer aber beliebig oft wiederholt werden. Lediglich für innerösterreichische Transporte, bei denen Versand- und Bestimmungsort in Österreich liegt, gibt es viel strengere Bestimmungen.

„Wir empfehlen daher Zug um Zug zur verpflichtenden Herkunftskennzeichnung ein Verbot von Lebendtiertransporte in Drittstaaten da der vorgesehen Schutz von Tieren beim Transport außerhalb der EU nicht kontrolliert werden kann. Dieses Vollzugsproblem muss dringend auf EU-Ebene geregelt werden. Gemeinsam mit der Lebensmittel-Wertschöpfungskette wollen wir daran arbeiten, wie wir das Ziel erreichen, und welche Ausnahmeregelungen es dafür braucht, etwa beim Zuchtvieh-Vertrieb.“, fordert Rainer Will.


Rückfragen & Kontakt:
Handelsverband
Mag. Gerald Kuehberger, MA
Pressesprecher
Tel.: +43 (1) 406 22 36 – 77
gerald.kuehberger@handelsverband.at
www.handelsverband.at

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