Managing Compliance in internationalen Supply Chains
In der derzeit ungewissen Wirtschaftslage wächst der Druck, Rohstoffe und Halbwaren noch günstiger einzukaufen oder Kunden zu finden, die bereit sind, mehr für Produkt/Service zu zahlen. Doch dies kann teuer werden, wenn der Geschäftspartner auf einer Sanktionsliste steht. Automatisierte Trade-Compliance-Lösungen sorgen für gesetzeskonformes Verhalten.
Globale Supply Chains berühren unterschiedliche nationale Rechtsordnungen. In Europa ist neben dem nationalen Recht das EU-Recht zu beachten, aber ggfs. auch US-amerikanisches Recht. Waren mit Ursprung USA, Mindestanteil Ursprung USA, US-Technologie und Software unterliegen weltweit den US-amerikanischen Export Administration Regulations (EAR) und kommen auch gegenüber nicht-amerikanischen Firmen zur Anwendung.
Für Speditionen ist es unerheblich, dass sie nur im Auftrag handeln. Sie können in den USA selbst dann belangt werden, wenn die Waren über Dritte von einer Person oder Firma auf einer so genannten Schwarzen Liste in ihre Hände gelangt sind. Auch Veredelungsverkehre, Mustersendungen und Blaupausen sind betroffen. Der Dienstleister geht meist davon aus, dass der Produzent die notwendigen Kontrollen macht und Genehmigungen einholt. Doch er kann und darf sich nicht darauf verlassen. Zugelassene Wirtschaftsbeteiligte (AEO – Authorised Economic Operator) sollten auf jeden Fall alle Kundendaten, Lieferadressen und Informationen über Partner und Agenten mit den gängigen Sanktionslisten abgleichen.
200 schwarze Listen
Neben der wachsenden Liste von Ländern, die von der UN mit Sanktionen belegt wurden, gibt es weltweit über 200 verschiedene „Schwarze Listen“ mit Firmen- und bis zu 120.000 Personennamen, mit denen kein Handel betrieben werden darf. Die Prüfungsergebnisse müssen gerichtsfest dokumentiert und mehrere Jahre archiviert werden; denn die Behörden verfolgen Compliance-Verstöße auch noch nach mehreren Jahren.
Bei Nichteinhalten der Gesetze (Non-Compliance) drohen in den USA und Europa saftige Geldbußen und Gefängnisstrafen. 2009 wurde beispielsweise DHL vom US-Department of Commerce Bureau of Industry & Security (BIS) und vom US Department of Treasury‘s Office of Foreign Assets Control (OFAC) mit einer Strafe in Höhe von 9,44 Mio. USD für Sanktionsverstöße in Verbindung mit der Verbringung von Waren in den Sudan, Iran und nach Syrien belegt. Trotzdem verfügen viele Firmen weder über firmeninterne Compliance-Richtlinien, noch über ein Compliance-Management-System. In Deutschland sind es laut einer Erhebung des Instituts für Demoskopie Allensbach gerade mal 58 Prozent respektive 35 Prozent der befragten Firmen. Mehr als die Hälfte der Logistikdienstleister führt kein IT-gestütztes Screening aller international geltenden Sanktionslisten durch, obwohl sie dazu seit fünf Jahren gesetzlich verpflichtet sind, sagt die Hamburger Nielsen+Partner Unternehmensberater GmbH.
Zahlreiche Software-Häuser bieten Lösungen für die automatisierte Kontrolle von Kunden und Lieferanten an. Dazu gehört der Abgleich mit Sanktionslisten zur Beantragung von Ausfuhrgenehmigungen und sonstiger Bewilligungen sowie Prüfung von Total- oder Teilembargos. Unterschiedliche Schreibweisen von Namen und Adressen, abweichende Hausnummern, etc. verkomplizieren ein Screening. Qualitativ hochwertige Produkte nutzen die Methoden der Fuzzy-Logik (Handhabung unscharfer Begriffe), Phonetik (Berücksichtigung unterschiedlicher Schreibweisen gleich oder ähnlich klingender Namen), Schreibfehleranalyse (Vergleichen von Schreibweisen), Abkürzungsanalyse (str.=Straße) etc. und erreichen somit einen hohen Grad an Treffsicherheit (False/Positive Match). Die Screening-Software kann in die unternehmensinternen CRM-, ERP- und Logistiksysteme integriert oder je nach Bedarf („on demand“) auf Transaktionsbasis über eine IT-Schnittstelle genutzt werden (interessant für KMU). (US)
Translate »