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WKÖ-Kopf: „Grenzüberschreitendes Wirtschaften zwischen Ungarn und Österreich wieder ohne Einschränkungen möglich“

Aufhebung der Kilometer- und -24-Stunden-Beschränkung letzter Baustein – Dank an die Verhandlungspartner beider Seiten

„Durch die Aufhebung der 30-Kilometer- und der 24-Stunden-Beschränkung für Berufspendlerinnen und Berufspendler ist der Grenzübertritt zwischen Ungarn und Österreich für die Wirtschaft wieder ohne Probleme möglich“, begrüßt Karlheinz Kopf, Generalsekretär der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), die ab sofort gültigen Änderungen.

„Für die Betriebe und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die bisher von den restriktiven Regelungen betroffen waren, ist das eine große Erleichterung“, sagt Kopf. Die Einreise zu geschäftlichen Zwecken für Unternehmen auf beiden Seiten, auch ohne Niederlassung im jeweils anderen Land, ist bereits seit einigen Tagen wieder problemlos möglich. „Wir bedanken uns bei der österreichischen Bundesregierung und bei den ungarischen Verhandlungspartnern für die rasche und pragmatische Lösung im Sinne unserer Firmen“, so Kopf.

Ungarn ist Österreichs sechstwichtigster Exportmarkt und achtwichtigster Importmarkt (2019). Österreich exportierte im Vorjahr Waren im Wert von über 5,6 Mrd. Euro nach Ungarn. „Die Zusammenarbeit zwischen unseren beiden Ländern ist für den heimischen Wirtschaftsstandort von besonderer Bedeutung. Wir sind der drittgrößte Investor im Ungarn und nach Deutschland der wichtigste Handelspartner. Das liegt nicht zuletzt daran, dass Ungarn genauso wie Österreich stark vom Export abhängt“, betont Kopf abschließend. (PWK401/FS)

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Markus Kirchschlager, Msc
Wirtschaftskammer Österreich
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T 0590900 4462
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