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Anschober: Appell an Besucher und Betreiber von Einkaufszentren – Menschenmengen vermeiden, Mindestabstand einhalten, MNS verwenden!

Klare rechtliche Vorgaben sind einzuhalten, damit wir Pandemie gemeinsam erfolgreich eingrenzen und die Gesundheit schützen.

In einem Teil der Einkaufzentren kam es am vergangenen Wochenende zu besorgniserregenden Bildern von größeren Menschenansammlungen. Bilder von einigen Einkaufszentren zeigten Warteschlangen und Personengruppen, die sich eng gedrängt im Einkaufszentrum zusammensetzen oder gemeinsam Essen und Getränke konsumieren. Ohne Mund-Nasen-Schutz und damit unter höchstem Risiko, sich oder andere mit dem Corona-Virus anzustecken.

Wir haben in Österreich aktuell eine sehr hohe virologische Aktivität und damit ein hohes Risiko. Wir müssen daher alles tun, um Kontakte massiv zu verringern und das Risiko zu reduzieren. Die Bilder vom vergangenen Wochenende dürfen sich an diesem Wochenende nicht wiederholen! Ich appelliere an die BetreiberInnen von Einkaufszentren, die Gesundheit ihrer KundInnen zu schützen und entsprechende Vorbereitungen zu treffen. Die Einhaltung der vorgeschriebenen Höchstzahl an KundInnen, das Verhindern von Menschenansammlungen und das Lenken der Kundenströme müssen von den BetreiberInnen sichergestellt werden. Ich appelliere an die KundInnen, die Einhaltung der geltenden Regeln wie etwa die Einhaltung des Mindestabstands und das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes unbedingt einzuhalten. Ich empfehle eindringlich, Essen und Getränke nicht direkt im Einkaufszentrum zu konsumieren. Nur wenn sich jetzt alle an die Regeln halten und mitmachen, werden wir diese Pandemie erfolgreich eingrenzen und gemeinsam die Kurve kriegen“, appelliert Gesundheitsminister Rudi Anschober.

Die COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung schreibt folgende Regelungen für Einkaufszentren vor:

  • Pro Kund*in müssen 10 m² zur Verfügung stehen. z.B.: bei 100 m² sind 10 Kund*innen erlaubt. Bei Geschäften mit weniger als 10 m² Verkaufsfläche ist ein*e Kund*in pro Geschäft erlaubt. Ebenso gilt die Abstands- und Mund-Nasenschutz-Pflicht.
  • Im direkten Kontakt zu Kund*innen ist sicherzustellen, dass die Mitarbeiter*innen einen Mund-Nasenschutz tragen, sofern keine sonstigen geeigneten Schutzvorrichtungen eingerichtet sind. Die Ladenöffnungszeiten von Betriebsstätten des Handels sind auf längstens 19:00 Uhr begrenzt. Ausgenommen sind hierbei Apotheken, Tankstellen (sowie Stromtankstellen), Automaten und Verkaufsstellen in Bahnhöfen und Flughäfen (von nicht mehr als jeweils 80 m² Verkaufsfläche).
  • Gastronomiebetriebe dürfen Speisen von 6 bis 20 Uhr ausschließlich zur Abholung anbieten, die direkte Konsumation vor Ort ist nicht erlaubt. Zustellung ist immer möglich. (schluss)

Rückfragen & Kontakt:
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Adrian Hinterreither, Bakk
Pressereferent
+43-1-71100-862480
pressesprecher@sozialministerium.at
www.sozialministerium.at

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