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KFV-Ausblick 2017: Neuerungen im Straßenverkehr 2017

Erleichterungen, Modernisierungen und ein Abschied – mit dem neuen Jahr treten auf Österreichs Straßen einige gesetzliche Änderungen in Kraft. Über eine Modernisierung dürfen sich Pannendienstfahrer freuen, diese erhalten ab 1. Jänner bereits bei der Anfahrt zum Pannenort technische Daten über das Fahrzeug, sofern der Lenker des betroffenen KFZ zustimmt.

Erleichterungen erwarten zudem auch Besitzer von Wechselkennzeichen, denn diese werden billiger und die Handhabung einfacher. Neben diesen Erleichterungen ist es ab Jänner aber auch Zeit zum Abschied nehmen: Das Kennzeichen „WU“ (BH Wien Umgebung) wird ab diesem Zeitpunkt nicht mehr ausgegeben. Die bedeutendsten Neuerungen treten allerdings voraussichtlich erst im September in Kraft. „Mit einer Novelle zum Führerscheingesetz kommen erstmals Alkohol-Wegfahrsperren in Form eines fünfjährigen Pilotversuchs zum Einsatz. Zudem bringt diese Novelle auch die Verlängerung des Probeführerscheins von zwei auf drei Jahren mit sich. Damit werden zwei wesentliche Eckpunkte des Österreichischen Verkehrssicherheitsprogrammes realisiert“, erläutert Dr. Armin Kaltenegger, Leiter der Rechtsabteilung des KFV (Kuratorium für Verkehrssicherheit).

Überblick der Neuerungen 2017

– Erleichterungen für Besitzer von Wechselkennzeichen: Der Wortlaut „Wechselkennzeichen“ entfällt ab Jahresbeginn, weshalb die Einziehung und Neuausstellung des Zulassungsscheins bei Aufnahme oder Ausschluss von Kfz mit Wechselkennzeichen daher nicht mehr erforderlich ist.

– Moderne Zeiten für Pannendienstfahrer: Pannenfahrer haben ab dem 1. Jänner 2017 die Möglichkeit, schon während der Fahrt zum Pannenort auf die technischen Daten des betroffenen Fahrzeugs, welche in der Zulassungsevidenz gespeichert sind, zuzugreifen. Voraussetzung dafür ist, dass der Zugriff auf diese Daten vom Fahrzeughalter erlaubt wird. Mit Hilfe dieser Neuerung wird die Pannenhilfe schneller und effizienter gestaltet.

– Abschied vom Kennzeichen „WU“: Im Zuge der Auflösung des Bezirks Wien Umgebung wird auch das dazugehörige Kennzeichen „WU“ ab dem 1. Jänner 2017 nicht mehr ausgegeben.

– Harte Zeiten für Alkolenker: Für Alkolenker bringt das Jahr 2017 voraussichtlich ab September eine besonders große Veränderung. Im kommenden Jahr sollen Alkoholwegfahrsperren für Alkolenker und in diesem Zusammenhang auch der neue Code „69“ eingeführt werden. Der EU-weit einheitliche Code weist darauf hin, dass der betreffende Lenker ein Kfz nur mittels Alko-Lock in Betrieb nehmen darf.

– Neue Wege in der Verkehrsüberwachung: Beweisfotos von Radargeräten, Laserpistolen, Abstandsmessgeräten und Rotlichtkameras dürfen ab dem kommenden Jahr auch zur Bestrafung von Vergehen im Zusammenhang mit den Bereichen Mobiltelefon, Gurt, Helm, Kindersitz und Personenbeförderung genutzt werden.

– Neue Farben: Ab dem 1. April 2017 erhalten schadstoffarme bzw. energieeffiziente Fahrzeuge eine blaue Begutachtungsplakette und ein weißes Kennzeichen mit grüner Schrift.

– Europa rückt zusammen: Serbien wird im Jahr 2017 nach derzeitiger Planung in die Liste der Staaten mit Gegenseitigkeit aufgenommen, was bedeutet, dass serbische Führerscheine künftig ohne praktische Prüfung in EU-Führerscheine umgetauscht werden können.

– E-Mobilität setzt sich durch: Mit 1. März 2017 wird die neue Fahrzeugklasse „Elektro-Lkw“ eingeführt. Diese elektrisch angetriebenen Kraftwagen für den Gütertransport ohne Anhänger dürfen damit bis 4,25 t mit dem Führerschein der Klasse B gelenkt werden. Zusätzlich soll ein neues Verkehrszeichen, welches E-Ladestationen von Nicht-E-Fahrzeugen freihält, zum Einsatz kommen.

– Turbo für eine effiziente Unfallforschung: Durch die Erlassung eines Verkehrsunfallstatistikgesetzes wird die Verkehrssicherheit deutlich verbessert. Durch die Führung einer Straßenunfallstatistik auf gesetzlicher Ebene mit klar festgesetzten Veröffentlichungsterminen sind ab Juli 2017 nicht nur sämtliche Zahlen vorhersehbar und regelmäßig verfügbar, sondern auch Unfalltiefenanalysen möglich.

– Sicherheit beim Schwerverkehr: Zur Kontrolle von Schwerfahrzeugen werden im kommenden Jahr europaweit verpflichtende Mindeststandards eingeführt.

– Später starten mit dem Moped: Mopedfahrer dürfen ab dem 1. Juli 2017 ihre Ausbildung frühestens zwei Monate vor dem 15. Geburtstag beginnen. Bisher konnte mit der Ausbildung bereits sechs Monate vor Vollendung des 15. Lebensjahres gestartet werden.

– Selbst ist das Auto: 2017 werden erstmals selbstfahrende Autos auf Österreichs Straßen unterwegs sein. Das Verkehrsministerium hat die Rechtsgrundlagen für Tests in Österreich geschaffen, so dass Österreich an diesem Entwicklungsschritt teilhaben kann. Aus Sicherheitsgründen müssen dazu zahlreiche Sicherheitsauflagen eingehalten werden, so muss z.B. ständig ein Fahrer anwesend sein, der die Fahraufgaben jederzeit wieder übernehmen kann.

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