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Kroatien erhält Freigabe der Kabotage mit allen EU-Mitgliedstaaten

Nach dem Beitritt Kroatiens zur Europäischen Union am 1. Juli 2013 galt während einer zweijährigen Übergangszeit bis zum 30. Juni 2015 ein gegenseitiges Kabotageverbot zwischen den EU-Mitgliedstaaten und Kroatien. Nachdem 19 EU-Mitgliedstaaten, darunter Deutschland, das Kabotageverbot mit Kroatien bereits zwei Jahre später, zum 1. Juli 2015, aufgehoben hatten, endete das seither bestehende Kabotageverbot mit Kroatien in Belgien, Bulgarien, Dänemark, Frankreich, Italien, den Niederlanden, Österreich und Slowenien gemäß dem Beitrittsvertrag zwischen der EU und Kroatien fristgemäß zum 30. Juni 2017.

Somit gilt seit dem 1. Juli 2017 in allen EU-/EWR-Staaten für Transportunternehmer aus diesen Staaten die gegenseitige Kabotagefreiheit mit der Möglichkeit, drei Kabotagebeförderungen innerhalb von sieben Tagen im Anschluss an eine grenzüberschreitende Beförderung in einem anderen EU-Mitgliedstaat bzw. in den EWR-Staaten Island, Fürstentum Liechtenstein und Norwegen durchzuführen, informiert der Deutsche Speditions- und Logistikverband (DSLV) in einem Schreiben.

www.dslv.org

 

 

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