Sondereinkaufstage: Entscheidung des OLG Wien beseitigt große Verunsicherung rund um Wortmarke „Black Friday“

Handelsverband beschritt Rechtsweg, um Rechtssicherheit zu schaffen, damit Händler kostenfrei mit „Black Friday“-Angeboten werben können.

Das chinesische Unternehmen Super Union Holdings Ltd. hat den Begriff „Black Friday“ vor einigen Jahren als internationale Wortmarke schützen lassen und mahnt seitdem zahlreiche Händler ab, die mit „Black-Friday“-Angeboten Werbung machen. Aufgrund regelrechter Abmahnwellen insbesondere in Deutschland ist die Verunsicherung auch in der heimischen Händlerschaft groß. Um etwaige Risiken zu vermeiden, greifen viele Händler in Österreich hilfsweise auf ähnliche Begriffe – etwa „Black Weekend“ sowie „Black Freeday“ – oder alternativ auf kostenpflichtige Unterlizenzierungen von Vermarktungsplattformen zurück. Markenrechtsexperten sind sich hingegen einig: Der Begriff „Black Friday“ in Alleinstellung ist nicht unterscheidungskräftig genug, um als eigene Marke schutzfähig zu sein und hätte demnach nicht ins Markenregister eingetragen werden dürfen.

Handelsverband meldete eigene Wortbildmarke zu Black Friday an.
Der Handelsverband hat – um endgültig Rechtssicherheit zu schaffen – bereits 2018 eine eigene Wortbildmarke zu Black Friday registriert, um u.a. die Schutzfähigkeit der Marke zu testen. Erwartungsgemäß wurden gegen die Markenanmeldung des Handelsverbandes Widersprüche erhoben. In den entsprechenden Verfahren wurde der Handelsverband von der internationalen Rechtsanwaltskanzlei TaylorWessing erfolgreich vertreten. In einem Verfahren wurde in erster Instanz jetzt vom österreichischen Patentamt der Widerspruch des österreichischen exklusiven Lizenznehmers gegen die angemeldete Wortbildmarke des Handelsverbandes erfreulicherweise abgewiesen. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

Oberlandesgericht Wien spricht Schutzverweigerung aus.
Zeitgleich war zudem ein Verfahren zur Schutzzulassung der internationalen Wortmarke „Black Friday“ beim Oberlandesgericht Wien anhängig, das vor einigen Tagen die bedeutsame Entscheidung getroffen hat, gegen die Wortmarke „Black Friday“ der Super Union Holdings Ltd. eine nationale Schutzverweigerung auszusprechen. Der ordentliche Revisionsrekurs wurde vom OLG Wien für nicht zulässig erklärt. Wenngleich die Entscheidung noch nicht rechtskräftig ist, bedeutet dies de facto ein Ende der Verunsicherung der österreichischen Händler und ein Ende des vorsichtshalber notwendigen Abschlusses von kostenpflichtigen Lizenzverträgen.

„Der Handelsverband hat in dieser Frage erstmals den Rechtsweg beschritten, damit Händler kostenfrei mit Black Friday-Angeboten werben können. Als Sprecher und Partner des Handels freuen wir uns über diese grundsätzliche und richtungsweisende Entscheidung für alle österreichischen Händler“, berichtet Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will.

Sondereinkaufstage kaufmännisch sinnvoll nutzen.
Generell geben Aktionstage wie Black Friday und Cyber Monday dem Handel Eventcharakter und laden den Einkauf zusätzlich mit Emotionen auf. Handelsunternehmen können die Marketing Maschinerie für ehrliche Angebote nutzen, sollten jedoch vorsichtig mit Rabatten vorgehen. Vielmehr sollte man die Chance nutzen, den an diesen Tagen besonders kaufbereiten Konsumenten auch stationär zu erreichen, beispielsweise durch Lagerstandsbereinigungen, indem Langsamdreher rabattiert werden. Es muss nicht das gesamte Sortiment sein, das ist immer eine individuelle kaufmännische Entscheidung.

„Gerade kleine und mittelständische Händler sollen sich ohne hohe Zahlungen rechtssicher mit Black Friday-gekennzeichneten Angeboten an Kunden wenden dürfen. Dafür setzt sich der Handelsverband durch den beschrittenen Rechtsweg mit aller Kraft ein“, so Will.

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Rückfragen & Kontakt:
Handelsverband
Mag. Gerald Kuehberger, MA
Communications Manager
Tel.: +43 (1) 406 22 36 – 77
gerald.kuehberger@handelsverband.at
www.handelsverband.at

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