| |

WKÖ-Handelsobmann Trefelik stellt Missverständnis rund um aktuell eingeschränkte Öffnungszeiten klar

Frühere Schließung aufgrund von Covid-19-Ausgangsbeschränkung – bei Rückkehr zur Normalität auch Rückkehr zu regulären Öffnungszeiten.

„Die derzeitigen Einschränkungen bei den Öffnungszeiten basieren auf einer Sozialpartner-Einigung und wurden nur aufgrund der Ausgangsbeschränkungen getroffen. Es handelt sich um ein kommunikatives Missverständnis, wenn Gewerkschaftsvertreter das nun anders sehen“, sagt Rainer Trefelik, Obmann der Bundessparte Handel in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ). Er stellt daher klar: „Sobald die Ausgangsbeschränkungen zwischen 20:00 Uhr abends und 6:00 Uhr Früh wieder aufgehoben werden, muss es auch eine Rückkehr zur Normalität bei den Öffnungszeiten geben.“

Konkret wurde die Regelung, dass Geschäfte um 19:00 schließen müssen, zu Beginn des Soft-Lockdowns im November eingeführt, damit Handelsangestellte sowie Kunden rechtzeitig vor Beginn der Ausgangsbeschränkung zu Hause sein können. Das Argument der Gewerkschaft, dass viele Menschen im Homeoffice seien und deshalb genug Zeit hätten, tagsüber einzukaufen, kann Trefelik nicht nachvollziehen: „Im Homeoffice wird ja gearbeitet und nicht während der Arbeitszeit eingekauft.“

Längere Öffnungszeiten vermeiden Menschenansammlungen.
Nach Ende der Ausgangsbeschränkungen müssen laut Trefelik in jedem Fall wieder die übliche Rahmenöffnungszeiten von 72 Stunden gelten. „Da uns Corona wohl noch eine Weile begleiten wird und aktuell einer der vorgeschriebenen Sicherheitsvorkehrungen die 20-Quadratmeter-Regel pro Kunde ist, führen die regulären Öffnungszeiten zur Entzerrung und vermeiden auch größere Staus vor den Geschäften“, so Trefelik abschließend. (PWK087/DFS)

Rückfragen & Kontakt:
DMC – Data & Media Center
Wirtschaftskammer Österreich
T 05 90 900 – 4462
E DMC_PR@wko.at

Ähnliche Beiträge