| |

AUA-Hilfe: Beteiligung der Republik ist unumgänglich

Österreich hat der Airline bereits mit hunderten Millionen unter die Arme gegriffen.

Rund 800 Millionen Euro Staatshilfe im Zuge der Coronavirus-Krise fordern die zur deutschen Lufthansa-Gruppe gehörenden Austrian Airlines – eine Beteiligung der Republik Österreich an der AUA im Gegenzug lehnt AUA-Vorststand Alexis von Hoensbroech allerdings ab. „Ich kenne und schätze Alexis von Hoensbroch, der natürlich nur so agieren kann, wie es Lufthansa vorgibt. Hier muss es aber Umdenken der Lufthansa-Gruppe geben. Wir sind für die Rettung der AUA. Es ist aber im Interesse der Steuerzahler und der heimischen AUA-Mitarbeiter selbst, dass der Standort tatsächlich und nicht nur durch Luftschlösser gesichert ist. Dies wird zwar gebetsmühlenartig von AUA-Seite versprochen – abgesichert werden kann der Standort in dieser Phase aber nur durch eine Kapitalaufstockung im Rahmen einer Beteiligung der Republik Österreich. Und das zumindest im Ausmaß der Sperrminorität“, erklärt FPÖ-Bundesparteiobmann NAbg. Norbert Hofer, der auch den parlamentarischen Ausschuss zur Privatisierung der AUA im Jahr 2009 geleitet hatte.

Dass diese Vorgangsweise die einzig richtige sei, zeige auch die Geschichte der ehemaligen Fluglinie der Republik Österreich. Die Privatisierung im Jahr 2009 erfolgte unter rot-schwarzer Regierungsverantwortung und hatte den Zweck, den österreichischen Steuerzahler künftig nicht mehr zu belasten. „Um die AUA abstoßen zu können, wurden sowohl eine 500-Millionen-Euro-Finanzspritze als auch ein 200-Millionen-Sonderkredit beschlossen. Erst danach war die Lufthansa-Gruppe bereit, die AUA-Anteile der Republik zu übernehmen“, erklärt Norbert Hofer. Er hatte den Vorgang als Leiter des Unterausschuss des Rechnungshofausschusses im Detail untersucht.

Der Verkauf, oder vielmehr das Verschenken der AUA mit Mitgift war mit Bedingungen versehen, welche für Lufthansa offenbar keinerlei Bindung haben. Österreich verlangte damals, dass das Streckennetz für den Standort Wien angemessen sein müsse und die Arbeitsplätze gesichert würden. Ein mehr als naiver Wunsch von SPÖ und ÖVP, wie sich jetzt einmal mehr herausstellt. Denn schon vor Corona wurde bei den Mitarbeitern der Rotstift angesetzt.

Die 500-Millionen-Mitgift wurden übrigens schon damals von der Kommission als staatliche Beihilfe gewertet, mit allen Nachteilen. „Obwohl die AUA nun im deutschen Lufthansa-Verband fliegt, soll nun abermals – über die Kosten für die Kurzarbeit hinaus – der österreichische Steuerzahler seine Geldbörse öffnen. Mit bis zu 800 Millionen Euro soll der AUA als Teil der Lufthansa-Gruppe unter die Arme gegriffen werden. Und all das – wenn es nach der Lufthansa-Gruppe geht – ohne Sicherung des Standortes in Form einer Beteiligung der Republik Österreich. Das ist nicht vernünftig“, ist Norbert Hofer überzeugt.

Die AUA sei auch vor der Coronavirus-Krise in den roten Zahlen gewesen. Die AUA hätte zudem dringend eine Flottenerneuerung benötigt – die Lufthansa Mutter sei dabei demonstrativ auf der Bremse gestanden. Jetzt soll die Flotte – auch dann, wenn die Republik Österreich zur Kasse gebeten wird – verkleinert werden. Hofer: „Das heißt natürlich auch, dass ein großer Teil der Mitarbeiter keinen Arbeitsplatz mehr haben wird. Schon im Vorjahr hat die AUA in einer Nacht- und Nebel-Aktion durch das Schließen ihrer Basen in Altenrhein, Graz, Innsbruck, Klagenfurt, Linz und Salzburg über 200 Jobs gestrichen. Die Deutschland-Flüge aus den Landeshauptstädten übernahmen dann natürlich Lufthansa und ihre Tochter Eurowings.“

All das lässt für Norbert Hofer nur einen Schluss zu: „Hilfe ja – aber nur im Gegenzug einer Beteiligung der Republik Österreich zumindest im Ausmaß der Sperrminorität. Sollte die AUA-Mutter Lufthansa eine Beteiligung ablehnen, dann gibt es – noch dazu mit einem solchen Kapitaleinsatz – andere Möglichkeiten für den Luftfahrtstandort Österreich und die Sicherung von Arbeitsplätzen von Bord- und Bodenpersonal am Standort Wien-Schwechat und an anderen Standorten in Österreich.“

Der FPÖ-Bundesparteiobmann verweist abschließend darauf, dass es in der neu geschaffenen staatlichen Finanzierungsagentur COFAG eine Kreditvergabe-Höchstgrenze von 120 Mio. Euro gebe. Wenn es schon begründete Ausnahmefälle mit höheren Beträgen geben soll, dann müsse es im Gegenzug eine Beteiligung der Republik geben – und das gelte nicht nur bei der AUA.

Rückfragen & Kontakt:
Freiheitlicher Parlamentsklub
01/ 40 110 – 7012
presse-parlamentsklub@fpoe.at
http://www.fpoe-parlamentsklub.at
http://www.fpoe.at

Ähnliche Beiträge