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European Green Deal: Handel unterstützt Plan für ein klimaneutrales Europa bis 2050 mit Sofortmaßnahmenpaket

Handelsverband präsentiert 3 konkrete einzelstaatliche Lösungen zur Bekämpfung des Klimawandels.

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat heute ihren Green Deal mit rund 50 Maßnahmen für ein klimaneutrales Europa bis 2050 vorgestellt. Die Initiative soll Europa grundlegend verändern und sich wie ein grüner Faden durch unterschiedlichste Wirtschaftsbereiche ziehen – von der Landwirtschaft bis zur Industrie, vom Verkehr bis zum Handel.

„Der Klimawandel ist die größte Herausforderung unserer Zeit. Daher begrüßen wir die ganzheitliche und langfristige Nachhaltigkeitsstrategie der Europäischen Union. Es darf allerdings nicht bei reinen Lippenbekenntnissen bleiben. Wir brauchen jetzt konkrete Lösungen, um die ambitionierten Ziele zu erreichen – sowohl auf globaler und europäischer, als auch auf nationalstaatlicher Ebene“, sagt Rainer Will, Geschäftsführer des Handelsverbandes.

Der Handelsverband hat hierfür in seinem Zukunftspaket JETZT GEMEINSAM HANDEL[N] drei konkrete Sofortmaßnahmen ausgearbeitet:

  • Verpackungsentpflichtung von Drittstaatenhändlern:
    Oftmals beteiligen sich asiatische Online-Händlern nicht (ausreichend) an den länderspezifischen Abfallentsorgungssystemen, obwohl dies gesetzlich vorgesehen ist. Daher braucht es ein effektiveres Kontrollsystem und härtere Sanktionen bei Nichterfüllung. Plattformen wie Amazon oder Alibaba sollten für die nicht entrichteten Entpflichtungsentgelte ihrer Marktplatzhändler haften, sofern ein Marktplatzhändler an keinem nationalen Sammel- und Verwertungssystem teilnimmt oder nachweislich seiner Entpflichtung nicht nachkommt.
  • Bekämpfung von Lebensmittelverschwendung:
    Das Konzept der Freiwilligkeit hat sich im Bereich der Lebensmittelspenden in Österreich seit vielen Jahren bestens bewährt und in der Praxis gut etabliert. Aber: Derzeit sind hierzulande Tafeln und Sozialmärkte rechtlich als Inverkehrbringer hin zum Endkonsumenten zu sehen und das natürlich mit allen lebensmittelrechtlichen Pflichten. Die Möglichkeiten von Sozialorganisationen, diese Pflichten besonders in Hinsicht auf Qualitätskontrollen und Lebensmittelsicherheit einzuhalten, sind jedoch nicht mit den Mitteln von Lebensmittelhändlern zu vergleichen. In Italien gibt es daher die gesetzliche Regelung, dass Sozialorganisationen nicht für Mängel von Produkten haftbar gemacht werden können, die sich nach bestem Wissen weitergegeben haben (good samaritan law). Die Situation wird für die Hilfsorganisationen dadurch erheblich einfacher und würde den Hilfsorganisationen mehr Rechtssicherheit und Schutz vor Haftungsklagen einräumen.
  • Herkunftskennzeichnung für verarbeitete Lebensmittel:
    Der Lebensmittelhandel ist offen für eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung für verarbeitete Lebensmittel, um lokale Produzenten zu stärken – allerdings nur unter der Voraussetzung, dass diese Pflicht auch für die Gemeinschaftsverpflegung und Gastronomie gelten wird. Der Handel ist bereits bei verpacktem Frischfleisch, frischem Obst und Gemüse, Olivenöl, Honig, Fisch, Eiern und Bio-Produkten zur Angabe der Herkunft verpflichtet. Über die Herkunft und die Produktionsbedingungen der in der Gemeinschaftsverpflegung und Gastronomie verarbeiteten Lebensmittel ist hingegen wenig bekannt. Eine Herkunftskennzeichnung ist in diesem Bereich weder verpflichtend noch üblich, selbiges gilt auch für die öffentliche Beschaffung.

Darüber hinaus empfiehlt der Handelsverband eine ökosoziale Steuerreform, die das Gewicht der Steuerleistung strukturell in Richtung Besteuerung von Energie- und Ressourcenverbrauch verlagert, während menschliche Arbeitskraft steuerlich entlastet wird. Ebenso wichtig ist die Sicherstellung hoher Standards insbesondere beim Umwelt- und Klimaschutz sowie beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und die Sicherstellung der Gentechnik-Freiheit von Lebensmitteln.

„Mittelfristig muss der European Green Deal zum globalen Leuchtturmprojekt werden, der auch die großen Treibhausgas-Emittenten wie China und die USA zum Nachziehen motiviert. Denn Europa ist lediglich für rund ein Zehntel der weltweiten CO2-Emissionen verantwortlich“, so Rainer Will.

Die von der EU-Kommission vorgeschlagene Einführung von Border Tax-Adjustments sind sinnvoll, um auch ein etwaiges Abwandern der europäischen Industrie in Regionen mit niedrigeren Umweltstandards zu verhindern.

Weitere Details finden Sie unter www.handelsverband.at/verband/gemeinsam-handeln/

Rückfragen & Kontakt:
Handelsverband
Mag. Gerald Kuehberger, MA
Communications Manager
Tel.: +43 (1) 406 22 36 – 77
gerald.kuehberger@handelsverband.at
www.handelsverband.at

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