Kombinierter Verkehr: Bei Helrom fällt der letzte Vorhang
Nur wenige Monate nach dem im Jänner 2026 erfolgreich abgeschlossenen Sanierungsverfahren und dem nachfolgenden Neustart steht Helrom erneut vor dem Aus. Das Amtsgericht Frankfurt hat am 26. Mai für das Technologie- und Bahntransportunternehmen die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Nach Prüfung der wirtschaftlichen Situation bestehe derzeit für Helrom keine tragfähige Fortführungsperspektive.
Damit verschwindet vorerst ein Anbieter, der sich auf den Transport nicht kranbarer Sattelauflieger spezialisiert hatte. Das Konzept galt als möglicher Baustein für die Verlagerung von Langstreckentransporten von der Straße auf die Schiene – insbesondere auf internationalen Relationen zwischen West-, Mittel- und Südosteuropa.
Mit seinem Geschäftsmodell verfolgte Helrom das Ziel, Sattelauflieger ohne Zugmaschine auf längeren Distanzen auf die Bahn zu verlagern. Dafür entwickelte das Unternehmen spezielle Waggons, die eine horizontale Verladung von Standardaufliegern ermöglichen und damit den Umschlag ohne Krantechnik vereinfachen sollen.
Der Fall Helrom zeigt die Herausforderungen vieler innovativer Schienenlogistik-Projekte: Trotz politischer Zielsetzungen zur Verkehrsverlagerung bleiben hohe Investitionen, lange Anlaufzeiten neuer Verbindungen und ein anspruchsvolles Finanzierungsumfeld erhebliche Risiken für junge Marktteilnehmer.
Der vorläufige Insolvenzverwalter bereitet derzeit die Verwertung der vorhandenen Vermögenswerte vor. Ob einzelne Technologien, Waggons, Verbindungen oder Geschäftsteile von Investoren übernommen werden, ist derzeit offen.
Forderungen können laut Unternehmen erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens beim Insolvenzverwalter zur Insolvenztabelle angemeldet werden. Ein entsprechender Termin wurde bislang noch nicht bekanntgegeben.
Warum die Sanierung letztlich nicht zu einer dauerhaften Stabilisierung geführt hat, ist derzeit öffentlich nicht bekannt. Fest steht jedoch, dass innerhalb weniger Monate aus einem als erfolgreich abgeschlossenen Restrukturierungsverfahren erneut ein Insolvenzfall geworden ist.
Für Verlader und Speditionen bedeutet dies vorerst den Verlust eines weiteren Anbieters im Kombinierten Verkehr. Ob Teile des Geschäftsmodells künftig unter einem neuen Eigentümer fortgeführt werden können, dürfte sich erst im weiteren Verlauf des Verfahrens zeigen.
Quelle: OEVZ



