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Volle Power für die Weiterbildung

Vor gar nicht allzu langer Zeit beklagten viele Unternehmen den eklatanten Fachkräftemangel, der oftmals ehrgeizige Expansionspläne bremste. Jetzt ist die Gelegenheit günstig, sich durch Qualifizierungsmaßnahmen das Fachpersonal quasi selbst zu erschaffen.

Bei finanziellen Engpässen wird leider sehr schnell bei der Ausund Weiterbildung gespart, dabei sollten gerade die aktuellen „Ruhephasen“ genutzt werden. Wer seine Mitarbeiter jetzt in die richtigen Programme schickt, ist beim Anziehen der Wirtschaft für
den Aufschwung gewappnet. Um die Unternehmen dabei zu unterstützen, bietet auch der Staat entsprechende Förderprogramme, die man sich nicht entgehen lassen sollte.

Die Bildungskarenz plus
Es handelt sich hierbei um eine zwischen ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen vereinbarte Ausbildungszeit, die zwischen 3 und 12 Monate dauern kann und in maximal drei Teilen zu je mindestens 3 Monaten konsumiert werden muss. Sie ist als Alternative zur Kurzarbeit für jene MitarbeiterInnen zu sehen, die bereits mindestens ein Jahr dem Betrieb zugehören. Das Dienstverhältnis wird dabei nicht gelöst, an Stelle der Lohnkosten fallen für das Unternehmen lediglich Teile der Ausbildungskosten an. Voraussetzung ist allerdings, dass das Dienstverhältnis nach der Karenz fortgeführt wird. Während der Weiterbildungszeit erhält die karenzierte Person vom AMS (Arbeitsmarktservice) des jeweiligen Bundeslandes Weiterbildungsgeld in der Höhe des Arbeitslosengeldes (mindestens € 14,53 täglich bzw. € 435,90 monatlich) und darf nebenbei einer selbständigen oder unselbständigen Erwerbstätigkeit im Ausmaß der Geringfügigkeit (aktuell € 357,74) nachgehen.

Die Kranken- und Unfallversicherung bleiben aufrecht, die Karenzzeit fließt bei der Ermittlung der Pensionszeit mit ein. Jeder kocht sein eigenes Süppchen Die Bundesländer können über die Einführung und die Höhe der Bildungskarenz plus selbst entscheiden, weshalb es zu deutlichen Unterschieden kommt. In Wien steht für das Jahr 2009 eine Million Euro zur Verfügung, die Förderung wird vom waff (Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds) vergeben und beträgt durchschnittlich 2.000,- Euro. In der Steiermark refundiert das Land den Unternehmen 25 Prozent der Ausbildungskosten, maximal jedoch € 1.250,- pro Teilnehmer, die Anmeldung ist bis zum 30. 6. 2010 möglich, jeder Betrieb kann bis zu 100 MitarbeiterInnen zur „Bildungskarenz Plus“ anmelden. In Salzburg betr gt die Förderung 50 Prozent der Ausbildungskosten bis zu einer Höhe von € 3.000,-, wobei maximal 30 Personen bzw. die Hälfte der Belegschaft teilnehmen können. In Niederösterreich kann der Antrag auf Bildungskarenz plus bis 31. 12. 2009 eingebracht werden, die Förderhöhe beträgt 50 Prozent der Weiterbildungskosten, maximal jedoch € 2.640,-. Tirol bietet ebenfalls 50 Prozent an, jedoch bis zu einer Maximalhöhe von € 3.000,-. Die Einreichfrist läuft hier bis zum 31.12. 2010. In Kärnten beträgt der Zuschuss 50 Prozent der Ausbildungs-kosten, der Höchstbetrag liegt bei € 1.500,- pro Person.

Unternehmen in Vorarlberg haben bis zum 30. 6. 2010 Zeit, einen Antrag einzubringen,
sie erhalten eine Förderung des Landes im Ausmaß von 50 Prozent, maximal jedoch € 2.500. Das Land Oberösterreich unterstützt Weiterbildungsmaßnahmen durch die Übernahme der Hälfte der Kosten in einer Höhe bis zu € 3.000,-, die Frist läuft bis zum 17. 5. 2010. Für das Burgenland waren leider keine Informationen verfügbar.

Qualifizierungsförderung für Beschäftigte
Die Bildungskarenz ist nicht die einzige Möglichkeit, finanzielle Unterstützung für Weiterbildungsmaßnahmen zu erhalten. Eine weitere stellt die „Qualifizierungs-förderung für Beschäftigte im Rahmen des ESF (Ziel 2) dar. Der ESF (Europäischer Sozialfonds) ist ein Strukturfonds der Europäischen Union zum Ausgleich bestehender Unterschiede zwischen Mitgliedsstaaten. Das „Ziel 2“ bezieht sich auf ein operationelles Programm zur Beschäftigung. Mit dieser Beihilfe fördert das AMS die Kosten der Qualifizierungsmaßnahmen von ArbeitnehmerInnen über 45 Jahre, WiedereinsteigerInnen, Frauen mit geringem Bildungsniveau oder ArbeitnehmerInnen
unter 45 Jahren, sofern sie sich im Rahmen von Productive-Aging-Konzepten (produktives und sinnerfülltes Altern im Betrieb unter Berücksichtigung der Unterschiede, die sich bei MitarbeiterInnen aufgrund des Alters ergeben, Anm.) in Qualifizierungsverbünden befinden, um deren Arbeitsplätze durch Qualifizierung zu sichern. Voraussetzung ist die Vorlage eines Bildungsplanes vor Beginn der Maßnahme, die Förderung beträgt zwei Drittel der Kursgebühren bzw. für Frauen ab 45 Jahre sogar drei Viertel, maximal jedoch € 10.000,-. Die Kosten übernehmen je zur Hälfte das AMS und der ESF.

Qualifizierungsberatung für Betriebe
Unternehmen mit einem Mitarbeiterstab von bis zu 50 Personen können das kostenlose Beratungsangebot von AMS und ESF für die Erstellung einer lebenszyklusorientierten Bildungsplanung in Anspruch nehmen. Je nach Altersstruktur und Bildungsanalyse der Belegschaft wird der aktuelle Qualifikationsbedarf festgestellt, um sowohl auf das Unternehmen als auch auf die MitarbeiterInnen zugeschnittene Bildungspläne zu erstellen. Neben der kurzfristigen Qualifizierung sind auch die Themen Personalmanagement, Arbeitsorganisation, Mobilität, Arbeitszeit, Productice-Ageing, betriebliche Gesundheitsförderung oder Diversity in einem Beratungsumfang von bis zu drei Tagen denkbar.

Gemeinsam stark: Qualifizierungsverbünde
Bei einem Qualifizierungsverbund handelt es sich um ein Netzwerk von mindestens drei Betrieben zur gemeinsamen Planung und Durchführung von Qualifizierungs-maßnahmen. Ein Hauptaugenmerk liegt hierbei auf dem „Productive Ageing-Ansatz“, das AMS und der ESF übernehmen die nötigen Beratungskosten für bis zu fünf Tage bzw. sechs Tage, falls mindestens die Hälfte der beteiligten Unternehmen Kleinstbetriebe darstellen. Die BeraterInnen helfen beim Aufbau des Netzwerk-managements, der Festlegung von Verbundstatuten, der Erarbeitung des Productive-Ageing Konzeptes sowie der Erstellung des dazugehörigen Qualifizierungs-programmes. Besser kurz als gar nicht arbeiten „Die Kurzarbeitsbeihilfe ist ein hervorragendes Instrument, um den Problemen zu begegnen, die sich derzeit auf dem Arbeitsmarkt stellen“, sagt Claudia Finster, Geschäftsführerin des AMS Wien. „Zum einen werden Dienstnehmer nicht gekündigt, sondern behalten ihren Arbeitsplatz – zum anderen müssen Betriebe dann, wenn die Wirtschaft wieder anzieht, nicht mühsam neues Fachpersonal suchen“, bringt sie die Vorteile auf den Punkt.

Die Kurzarbeitsbeihilfe kann an ArbeitgeberInnen ausbezahlt werden, die für ArbeitnehmerInnen, welche aufgrund von Kurzarbeit einen Verdienstausfall erleiden, eine Kurzarbeitsunterstützung an ihre Arbeitnehmer zahlen. Die Voraussetzungen sind
zum einen die – momentan mit Sicherheit gegebene – ökonomische Notwendigkeit, die rechtzeitige Verständigung der regionalen AMS-Geschäftsstelle und eine demensprechende Vereinbarung der kollektivvertragsfähigen Körperschaften des jeweiligen Wirtschaftszweiges. Zudem darf es trotz vorangegangener Beratung mit dem AMS im Beisein des Betriebsrates keine Alternativlösung gem. AMSG (Arbeitsmarktservicegesetz) oder AMFG (Arbeitsmarktförderungsgesetz) geben – die Kurzarbeit stellt also tatsächlich den letzten Ausweg dar. Dank des am 26. Februar 2009 getroffenen Beschlusses darf die Kurzarbeitsdauer 18 Monate betragen, allerdings in Blöcken zu jeweils sechs Monaten. In begründeten Notfällen kann die Dauer um weitere zwei Monate verlängert werden.

Die Arbeitszeit kann dabei zwischen 10 und 90 Prozent der wöchentlichen Normalarbeitszeit schwanken. Die restliche Zeit steht den ArbeitnehmerInnen zur freien Verfügung, wenn nicht gleichzeitig eine Vereinbarung über eine Aus- oder Weiterbildung getroffen wurde. Für die geleistete Arbeit ist aliquot das ursprüngliche, „normale“ Entgelt zu entrichten, für die ausfallende Arbeitszeit ist die Kurzarbeitsunterstützung auszubezahlen. Auch die Behaltefrist wurde neu geregelt: Diese beträgt nach Angaben der Sozialpartner nun bei zwei Monaten Kurzarbeit einen Monat, bei vier Monaten Kurzarbeit zwei Monate, bei einer Kurzarbeit bis zu zwölf Monaten drei Monate und bei längerer Kurzarbeit vier Monate. Wenn sich die wirtschaftliche Situation jedoch auch nach Ablauf der Kurzarbeit nicht gebessert hat, so, kann die Behaltefrist auf gemeinsamen Antrag von Betriebsrat und Unternehmensführung auch gestrichen werden. Zudem gilt die Behaltefrist auch nur für jene Teile des Personals, die von der Kurzarbeit betroffen waren. Zu bedenken ist, dass die Abeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung auf Basis des ungekürzten Einkommens vor Eintritt in die Kurzarbeit gezahlt werden.

Eingliederungsbeihilfe
Wer aktuell neue Mitarbeiter engagiert, kann in bestimmten Fällen einen Teil der Lohnkosten für die ersten Monate des Dienstverhältnisses ersetzt bekommen. Dies trifft für die Einstellung von Wiedereinsteigerinnen nach der Karenz, Langzeitarbeitslosen, älteren Arbeitssuchenden und neu auch AbsolventInnen von Kursen zu. Die Förderung beträgt bis zu 66,7 Prozent der Lohn- und Lohnnebenkosten
im Ausmaß von vier Monaten bei Frauen bzw. drei Monaten bei Männern. „Gerade in dieser schwierigen Zeit steht das AMS Wien den Unternehmen mit allen Beratungsangeboten und seiner kompletten Förderpalette zur Seite“, ist Finster überzeugt.

Quelle: Logistik Express Ausgabe Nr.1 | 2009

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