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Handelsverband unterstützt entschlossenes Vorgehen des Finanzministers bei Einführung einer europäischen Digitalsteuer

Legale Steuervorteile für Online-Konzerne aus Drittstaaten klar wettbewerbsverzerrend – auf Kosten heimischer Unternehmen

Stephan Mayer-Heinisch, Präsident des Handelsverbandes: Alle sprechen von der Digitalisierung. Höchste Zeit, dass diese auch in unserem Steuersystem ihren Niederschlag findet. Die Diskriminierung heimischer Händler gegenüber den Online-Plattformen aus Drittstaaten muss beendet werden.

Rainer Will, Handelsverband-Geschäftsführer: Gewinne, die in Österreich erwirtschaftet werden, sollten auch in Österreich versteuert werden. Solange das nicht rechtlich verpflichtend so geregelt ist, kann von Steuergerechtigkeit oder freiem Wettbewerb überhaupt keine Rede sein.

 

Eine vom Handelsverband lange geforderte Maßnahme zur Sicherung des österreichischen Handels steht jetzt auch auf der Agenda des Finanzministeriums: die Einführung einer Digitalsteuer. Derzeit liegt die effektive Steuerlast eines Unternehmens mit digitalem Geschäftsmodell im Schnitt bei nur neun Prozent und damit um mehr als die Hälfte unter der Steuerlast für Betriebe mit traditionellem Geschäftsmodell. Nun geht es darum, rasch eine faire Regelung zu finden und diese europaweit zu implementieren.

Hintergrund: Während jedes heimische KMU mit der Körperschaftssteuer belastet wird, können etwa internationale Online-Händler ohne physische Präsenz in Österreich diese Steuer umgehen und damit Millionenbeträge sparen. Eine EU-Digitalsteuer könnte Abhilfe schaffen und damit mehr Chancengleichheit und einen fairen Wettbewerb sicherstellen. Gleichzeitig würden damit auch die Staatshaushalte der EU-Mitglieder sowie deren Arbeitsmärkte gestärkt und der Import von Billigprodukten insbesondere aus Asien gebremst. „Alle sprechen von der Digitalisierung. Höchste Zeit, dass diese auch in unserem Steuersystem ihren Niederschlag findet. Die Diskriminierung heimischer Händler gegenüber den Online-Plattformen aus Drittstaaten muss beendet werden“, so Stephan Mayer-Heinisch, Präsident des Handelsverbandes.

Europäische Lösung bis Juni 2018
„Gewinne, die in Österreich erwirtschaftet werden, sollten auch in Österreich versteuert werden. Solange das nicht rechtlich verpflichtend so geregelt ist, kann von Steuergerechtigkeit oder freiem Wettbewerb überhaupt keine Rede sein“, bestätigt Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will, „daher begrüßen wir sowohl das entschlossene Vorgehen des Finanzministers, als auch die vom Bundeskanzler angekündigte sechsmonatige Frist für die Umsetzung der digitalen Betriebsstätte auf europäischer Ebene, um dieser Wettbewerbsungleichheit zu begegnen.“ Sollte ein europäischer Schulterschluss bis Anfang Juni 2018 nicht realisiert werden können, würde die österreichische Bundesregierung demnach einen nationalen Alleingang forcieren. Der Handelsverband steht der Bundesregierung hierfür als Ansprechpartner und Know-how-Geber zur Vorbereitung der nationalen Pläne zur Verfügung.

Die Kernpunkte einer Reform zur Sicherstellung der Steuergerechtigkeit umfassen folgende drei Hebel:

Hebel 1: Versteuerung „ab dem ersten Euro“ bei Einzelpaketversand in die EU

Hebel 2: Besteuerung auch bei Nutzung von Online-Marktplätzen durch Drittstaaten in der EU

Hebel 3: Einführung der digitalen Betriebsstätte zur Beendigung der Körperschaftssteuervermeidung

Weitere Informationen finden Sie HIER.

 

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