Status „Ermächtigter Ausführer“ begünstigt die Exportabwicklung
Wenn ein in Deutschland ansässiges Produktionsunternehmen Waren exportiert, entfallen oder verringern sich die Zölle bei der Einfuhr in Empfangsländer, die dem Präferenzabkommen angehören. Dafür muss das produzierende Unternehmen allerdings für jede einzelne Sendung Präferenznachweise liefern, die nur das zuständige Binnenzollamt ausstellen darf. Mit dem Status „Ermächtigter Ausführer“ lässt sich die Abwicklung der Exporte spürbar vereinfachen…