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Handelsverband begrüßt Lockdown-Ende für Geimpfte und Genesene und fordert Klarstellung, dass Handel nach Weihnachten offen bleibt

Der bundesweite vierte harte Lockdown in Österreich wird mit 12. Dezember 2021 zwar größtenteils beendet, allerdings nur für Geimpfte und Genesene. Der Non-Food Handel wird den Betrieb in den meisten Regionen Österreichs am 13. Dezember, noch vor Gastronomie und Hotellerie, wieder aufnehmen. In Tourismusregionen darf der Handel auch am Sonntag offenhalten – hier öffnen die Pforten bereits am 12. Dezember. Bestehen bleibt dabei die 2G-Regel oder in anderen Worten: Der Lockdown für Ungeimpfte. Damit reduziert sich der wöchentliche Umsatzverlust des Handels von 900 Millionen auf 350 Millionen Euro pro Woche – immer noch eine immens hohe Summe, die den Händler:innen letztendlich nicht nur Liquiditätsengpässe beschert, sondern vor allem ihre wirtschaftliche Existenz gefährdet. Denn trotz Öffnung wurde in den letzten Wochen bereits ein Milliardenschaden verursacht, der durch die Corona-Entschädigungen der Bundesregierung nur zu einem Bruchteil ausgeglichen wird.

Regionale Unterschiede: Wien und OÖ bleiben mit Sondermaßnahmen restriktiver.
Den Bundesländern steht es offen, über schärfere Maßnahmen – unter anderem für Ungeimpfte – selbst zu entscheiden. Daher bleibt die Planungssicherheit für die Wirtschaft weiterhin ein rares Gut.

In Oberösterreich wird es weiterhin einen harten Lockdown im Handel geben. Die lange Schließung führt zum großen Bedauern der dort ansässigen Händler:innen zu einer teilweisen Abwanderung der Einkaufenden in die umliegenden Bundesländer oder gar nach Deutschland. Damit ist die Branche und damit viele Arbeitsplätze weiterhin gefährdet. Auch die Ungleichbehandlung des stationären Handels gegenüber ausländischen Versandhändlern wird damit weiter verstärkt.

Der Wiener Bürgermeister Ludwig kommunizierte ebenso eine schrittweise Öffnung unter strengen Bedingungen: Die Öffnung von Gastronomie und Hotellerie in Wien wird damit erst am 20. Dezember mit 2G-Konzept erfolgen. Ab dem 13. Dezember dürfen Handel, körpernahe Dienstleistungen, Kultur und Sportstätten und Christkindlmärkte wieder aufsperren.

Leben und Wirtschaften mit dem Virus lautet das Motto des Handelsverbandes seit Beginn der Pandemie. Sichere Masken, Abstandsregeln und die Impfung, aber auch ein wissenschaftliches Datenfundament sind das Rüstzeug, damit Pandemiebekämpfung und Wirtschaften zum Arbeitsplatzerhalt nicht als Gegensätze zu sehen sind.“ bilanziert Rainer Will, Geschäftsführer des Handelsverbandes.

Wissenschaft liefert Fakten: Handel birgt kein Infektionsrisiko.
Daran, dass sich die Politik nun endlich an die Expertise der Wissenschaft hält, führt kein Weg mehr vorbei. Und das bestehende wissenschaftliche Fundament zeigt klar: Der Handel ist ein Safe-Spot, kein Corona-Hotspot und wird weiterhin alle Hygiene- und Sicherheitsvorschriften wie das Einhalten des Mindestabstands sowie die FFP2-Maskentragepflicht bei Mitarbeiter:innen und Kund:innen mittragen. Die Öffnung wird hoffentlich einen Beitrag leisten, dass nicht – wie in einer Studie angekündigt – ein Drittel aller österreichischen Händler:innen Arbeitsplätze abbauen müssen.

Rainer Will Handelsverband

„Eine neue Studie aus den USA der Akademie der Wissenschaften zeigt es schwarz auf weiß: Beim Aufenthalt von Corona-Infizierten und nicht-infizierten Personen mit FFP2-Maske im selben Raum infizieren sich nur 0,1% der Menschen nach 20 Minuten. Dies beweist, ein unaufgeregtes Einkaufen mit FFP2-Maske ohne Ansteckungsgefahr ist absolut möglich. Mit dieser Erkenntnis und weiteren wissenschaftlichen Studien (AGES, The Lancet, LUCA-App) als Grundlage, müsste allen Menschen – egal ob geimpft oder ungeimpft – der Zutritt auch in nicht-lebensnotwendige Geschäfte gestattet sein“, so Rainer Will.

Da der Non-Food-Handel bei einem Lockdown für Ungeimpfte bis zu 30% seiner Umsätze verliert, sind die heimischen Handelsbetriebe auch nach Ende des Lockdowns am 12.12.2021 auf staatliche Corona-Hilfspakete angewiesen.

Handel erwirtschaftet 10% des Weihnachtsumsatzes von 24. bis 31. Dezember & muss offenbleiben, um Arbeitsplätze zu sichern. Klarstellung von Politik gefordert.
Im Dezember hat der Handel Peak Saison. In diesem Zeitraum findet nicht nur das Hauptweihnachtsgeschäft statt, es werden auch die Verluste der vorangegangene Abverkaufs-Monate kompensiert. Knapp 10% des Weihnachtsgeschäfts werden zwischen 24. und 31. Dezember generiert. Hier braucht es tatkräftige Unterstützung durch die Mitarbeiter:innen im Handel, deren Arbeitsplätze auch über den Jahreswechsel hinaus gesichert werden müssen. Deshalb darf auch nach Weihnachten unter keinen Umständen ein weiterer harter Lockdown über das Land verhängt werden – so viel muss im 22. Monat der Pandemie klar sein.

Nur klar kommunizierte Rahmenbedingungen schaffen Planungssicherheit für geordnete Öffnung des Handels.
Jedes Wiederaufsperren ist auch mit entsprechendem organisatorischem Aufwand verbunden. Deshalb müssen die Händler:innen diesmal rechtzeitig über die Rahmenbedingungen der Öffnung informiert werden. Entsprechende Planungssicherheit kann nur durch ausreichende Information erzeugt werden und auf diese ist der Handel jetzt mehr denn je angewiesen.

62 Händler:innen rufen den Verfassungsgerichtshof an, um Zukunft im Handel rechtlich abzusichern.
Die Schließung des Handels ist des Erachtens vieler Händler:innen nach verfassungswidrig, da ein geschlossener Handel das Infektionsgeschehen nicht wesentlich beeinflusst und daher die Maßnahme nicht geeignet ist, den Eingriff in verfassungsgesetzlich gewährleistete Rechte zu rechtfertigen. Deshalb haben sich 62 Händler:innen der verschiedensten Branchen (u.a. Mode-, Schuh-, Sportartikel-, Parfümerie-, Schmuck-, sowie Elektrofachhandel) zusammengeschlossen und gemeinsam einen Individualantrag beim Verfassungsgerichtshof eingebracht, um einen Verstoß gegen das Grundrecht auf Eigentum, das Grundrecht auf Erwerbsfreiheit, den Gleichheitssatz & das Legalitätsgebot einzuleiten. Der Handelsverband bedankt sich bei den 62 Händler:innen für diesen mutigen Schritt und unterstützt den Antrag aus voller Überzeugung. Gemeinsam wird hier mit Blick auf die Zukunft versucht weitere Schließungen des Handels ein für alle Mal zu verhindern.

Auch Händlerschaft dankt den 62 Händler:innen für diesen mutigen Schritt. Viele beschäftigungsintensive, renommierte Traditions- und Familienunternehmen sowie tausende Klein- und mittelständische Händler:innen (KMU) im Handel aus allen Bundesländern unterstützen den Antrag aus voller Überzeugung.

Rückfragen & Kontakt:
Handelsverband
Mag. Gerald Kuehberger, MA
Pressesprecher
Tel.: +43 (1) 406 22 36 – 77
gerald.kuehberger@handelsverband.at
www.handelsverband.at

Julia Gerber, MA
Communications Managerin
Tel.: +43 (1) 406 22 36 – 80
julia.gerber@handelsverband.at
www.handelsverband.at

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