Neuerung in der Zollabwicklung in Europa

Verwendung der EORI-Nummer ist in Europa ab 2010 verpflichtend vorgeschrieben

Mit Wirkung ab 1. Jänner 2010 muss für alle Zollabfertigungen die EORI-Nummer verwendet werden. Die EORI-Nummer dient zur eindeutigen Identifikation sämtlicher Wirtschaftsbeteiligter innerhalb der Europäischen Union. Ihre Angabe ist für alle in der Europäischen Union ansässigen bzw. steuerlich registrierten Unternehmen bei Zollabwicklungen zwingend vorgeschrieben. „Ohne diese Registrierungsnummer ist keine Zollaberfertigung mehr möglich“, warnt die Spedition Traussnig in einer Aussendung.

Die Antragsstellung auf Registrierung muss online über https://zoll.bm.gv.at/eori geschehen. Nach erfolgter Online-Registrierung ist der Online-Antrag auszudrucken, zu unterzeichnen und in Papierform auf dem Postweg oder mittels Fax an das lokal zuständige Zollamt zu übermitteln „Um Verzögerungen in der Zollabwicklung zu vermeiden, und um weiterhin einen reibungslosen Ablauf bieten zu können, empfehlen wir der verladenden Wirtschaft die umgehende Übermittlung der Anträge auf Registrierung an die zuständigen Behörden“, heißt es in dem Schreiben der Firma Traussnig.

Quelle: Österreichische Verkehrszeitung 
Portal:  www.logistik-express.com

Ähnliche Beiträge

Schreibe einen Kommentar