Paketlawine aus Fernost

Asiatische Online-Händler vermeiden Zölle und Einfuhrumsatzsteuer durch Ausnutzung
problematischer EU-Freigrenzen und Falschdeklarationen. Die Dimensionen sind gewaltig: Jährlich gelangen 560 Mio. Pakete allein aus China im Cross-Border-Handel ohne Einfuhrumsatzsteuer nach Europa.

Knapp zehn Prozent der Umsätze im österreichischen Einzelhandel werden bereits Online erwirtschaftet, das entspricht rund 6,8 Mrd. Euro. Das Problem: Die Hälfte dieses Online-Umsatzes kommt nicht beim heimischen Handel an, sondern fließt ins Ausland. Besonders problematisch ist das Cross-Border-Geschäft mit asiatischen Händlern und Plattformen, insbesondere aus China. Mehr als 560 Mio. Pakete pro Jahr werden aus dem Reich der Mitte in die Europäische Union verschickt. 97 Prozent dieser Sendungen kommen gänzlich zoll- und mehrwertsteuerfrei in die EU und ein Großteil der restlichen drei Prozent zumindest ohne Einfuhrzoll.

Möglich wird diese massive Steuerumgehung durch die EU-Mehrwertsteuerbefreiung für Postlieferungen aus Drittländern unter 22 Euro Warenwert sowie durch die Zollfreigrenze von 150 Euro. Viele asiatische Online-Händler nutzen diese Freigrenzen mit allen legalen und zum Teil auch weniger legalen Mitteln aus, u.a. indem sie Sendungen bewusst falsch deklarieren. Gerne werden etwa Sneakers bei Versendung in die EU zwar mit dem tatsächlichen, über der 22 Euro Freigrenze liegenden Warenwert, dem Konsumenten verrechnet, aber mit einem weit niedrigeren Wert deklariert, um Zoll und Einfuhrumsatzsteuer zu umgehen.

Drei Hebel würden helfen, die Wettbewerbsbedingungen zu verbessern. Wie das Marktplatz-Problem gelöst werden kann, hat Großbritannien bereits 2016 gezeigt: Dort müssen etwa E-Commerce-Plattformen die Umsatzsteuer aus B2C-Verkäufen für ihre Handelspartner aus Drittländern unmittelbar abführen. Die britischen Behörden schätzen die Mehreinnahmen im Jahr 2016 auf eine Milliarde Pfund.

 

Hebel 1: Besteuerung bei Nutzung von Online-Marktplätzen durch Drittstaaten

Die Dimensionen sind gewaltig: Pro Tag gehen rund 9 Mio. Sendungen allein aus China in den weltweiten Cross-Border-Handel, ein Viertel davon nach Europa. Insgesamt 560 Mio. Sendungen jährlich, für die keine Einfuhrumsatzsteuer in Europa entrichtet wird – eine massive Wettbewerbsverzerrung. Einerseits entgehen dadurch dem Staat Millionen an Steuereinnahmen, andererseits werden heimische Händler aus dem Markt gedrängt, da die asiatische Konkurrenz ihre Billigprodukte durch diese Steuervorteile noch günstiger anbieten kann.

 

Hebel 2: Versteuerung ab dem ersten Euro bei Einzelpaketversand in die EU

Auch die EU hat den Missstand mittlerweile erkannt: So soll die Steuerbefreiung für die Einfuhr von Kleinsendungen unter 22 Euro Warenwert aus Drittstaaten wieder abgeschafft werden – allerdings erst mit 1. Jänner 2021. Diese Regelung würde einen Anstieg der Mehrwertsteuereinnahmen der EU-Mitgliedstaaten von 7 Mrd. Euro jährlich bewirken und die Wettbewerbsbedingungen für die gegenwärtig benachteiligten europäischen Unternehmen entscheidend verbessern. Angesichts jährlicher Wachstumsraten von 20 Prozent im chinesischen Cross-Border-Handel kommt die geplante Abschaffung in vier Jahren leider zu spät. Die Schweiz, wo etwa AliExpress mit einem Umsatz von 130 Mio. Franken bereits unter den zehn größten Onlineshops rangiert, ist hier als Nicht-EU-Mitglied weiter: Dort soll die strengere Regulierung von asiatischen Online-Plattformen bereits Anfang 2019 umgesetzt werden und so die korrekte Deklarierung jedes einzelnen Paketes sicherstellen.

 

Hebel 3: Keine Körperschaftssteuervermeidung durch Einführung der digitalen Betriebsstätte

Der österreichische Handelsverband empfiehlt daher, zeitnah ein identisches Verfahren wie in der Schweiz auch für den EU-Raum und für Österreich zu implementieren. Unfaire Steuerregelungen, die Billigwaren in die EU schleusen, gehören endlich abgeschafft. Jedes heimische KMU wird mit der Körperschaftssteuer belastet, während internationale Online-Händler aus Drittstaaten ohne physische Präsenz in Österreich diese völlig legal umgehen können. Die vom österreichischen Bundeskanzler Sebastian Kurz bereits angekündigte Einführung der digitalen Betriebsstätte bis Juni 2018 könnte Abhilfe schaffen und ungerechte Gewinnverschiebungen verhindern. Damit wäre der zusätzliche Preisvorteil dahin, heimische Arbeitsplätze im Handel würden geschützt und die Steuereinnahmen in Österreich würden steigen.

Gemeinsam erfolgreich in einer globalisierten Handelswelt: „Connecting the Dots“

Die gerechte Besteuerung von Online-Händlern aus Drittstaaten ist aber nur eines von vielen Themen, die den Handel derzeit bewegen. Kein Wunder, soll sich die Handelswelt in den nächsten zehn Jahren doch stärker verändern als in den vergangenen 40 Jahren. Die gesamte Branche wird neu vermessen, Spielregeln werden völlig neu definiert. Der Siegeszug der globalen Marktplätze und Plattformen setzt sich fort, Smartphone-Shopping verzeichnet zweistellige Wachstumsraten und die Bedeutung von Kundendaten und Smart Data Analytics wächst unaufhörlich. Aber auch auf der Fläche geht die Digitalisierung munter weiter:  mit innovativen Technologien wie elektronischen Preisschildern, Beacons, Smart Mirrors, Selbstbedienungskassen, endlosen Regalen (endless aisle) und Virtual Reality Lösungen.

Nie war es für Händler wichtiger, Markttrends frühzeitig zu erkennen und daraus die richtigen Schlüsse für das eigene Geschäftsmodell abzuleiten und zu nutzen. Die 28. Ausgabe des legendären Handelskolloquiums am 17. April 2018  in Wien versucht, Licht ins Dunkel zu bringen. Inspirierende Keynotes, spannende Podiumsdiskussionen, aktuelle Trends und innovative Best Practice Beispiele warten darauf, entdeckt zu werden. Ganz nach dem Motto „Connecting the Dots “ werden sich hochkarätige Speaker wie Heinrich Prokop (Clever Clover), Jyn Schultze-Melling (EY), Astrid Grasser (Ikea), Klaus Magele (Salamander), Alex von Harsdorf (Groupify), Christine Wilfinger (Microsoft), Daniel Cronin (Austrian Startups) und viele mehr im Schloss Schönbrunn Apothekertrakt die Klinke in die Hand geben.

Quelle: LOGISTIK express Ausgabe 1/2018

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