| |

Bewegung durch E-Mobilitätspaket der Bundesregierung: Jetzt die rechtliche Basis schaffen!

Die Bundesregierung setzt erste Schritte in Richtung Zielerreichung durch E-Mobilität.

Nachhaltigkeitsministerin Elisabeth Köstinger und Verkehrsminister Norbert Hofer präsentierten heute Maßnahmen zur Förderung der E-Mobilität in Österreich. Unter anderem soll das IG-L Tempolimit für E-Fahrzeuge aufgehoben, die Busspuren für E-Fahrzeuge eröffnet und Gratisparken ermöglicht werden.

Die geplanten Maßnahmen der Bundesregierung wurden seit Jahren von den führenden Mobilitätsplattformen Österreichs gefordert: „Forschung- und Entwicklungserfolge österreichischer Unternehmen tragen nur dann auch lokal auf Österreichs Straßen zur Dekarbonisierung bei, wenn staatliche Steuerungsinstrumente und Marktanreizmaßnahmen zusammenwirken. Mit der E-Mobilitäts-Offensive setzt die Bundesregierung  einen wichtigen und längst notwendigen Schritt der Beseitigung rechtlicher Barrieren, um emissionsarme Mobilität auf Österreichs Straßen im Alltag attraktiver und sichtbarer zu machen.“, so DI Heimo Aichmaier, Geschäftsführer von Austrian Mobile Power.

Maßnahmen temporär sinnvoll.
Die Aufhebung des IG-L Tempolimits für E-Fahrzeuge und die Eröffnung der Busspuren für ebendiese sieht Austrian Mobile Power  als temporär  sinnvolle Maßnahmen an, die von Anfang an klare zeitliche und quantitative Aussagen beinhalten müssen, um eine Planbarkeit der Anreize für unternehmerische und private E-Fahrzeug-FahrerInnen zu schaffen.

Rasche Novellierung der Grundlagen notwendig.
Dringenden Handlungsbedarf sieht Austrian Mobile Power für die Umsetzung der präsentierten Maßnahmen in der Novellierung der gesetzlichen und verordnungstechnischen Grundlagen, um die geplanten Maßnahmen kosteneffizient und rasch in der Verwaltungspraxis umsetzen zu können.

Einheitliche Kennzeichnung aller Elektrofahrzeuge als Basis.
Eine wichtige Basis für die Überprüfung aller heute bekanntgegebenen Maßnahmen für den fließenden und ruhenden Verkehr ist die Rechtssicherheit  bei der Kennzeichnung von E-Fahrzeugen ohne zusätzlichen Verwaltungsaufwand oder -kosten.

„Das Grüne Kennzeichen ist in der aktuellen legistischen Form zur Exekution unbrauchbar, einerseits da nur die Hälfte der E-Antriebe verwaltungstechnisch berechtigt ist, dieses zu beantragen, sprich nur Batterie-Elektrofahrzeuge (BEVs) und Brennstoffzellen-Elektrofahrzeuge (FCEVs) und keine Plug-In-Hybrid-Elektrofahrzeuge (PHEVs) oder Range-Extender-Elektrofahrzeuge (REEVs), und dieses nicht automatisch bei der Zulassung ausgegeben wird, von der Problematik mit grünen Wechselkennzeichen ganz zu schweigen. “, hält Aichmaier fest. „Eine brauchbarere, einfachere, lückenlose und billigere Form der Kennzeichnung von E-Fahrzeugen wäre die Ausgabe eines blauen $57a Pickerls, welches die Grundlage zur Exekution der aktuell angekündigten Maßnahmen im ruhenden und fließenden Verkehr darstellen würde, die technische jährliche Überprüfung des Hochvolt-Antriebs gewährleistet und erstmals die Erkennbarkeit jedes E-Autos für Rettungskräfte im Ernstfall möglich macht.“

„Die Ausgabe einer eindeutigeren Kennzeichnung von Elektrofahrzeugen ist erforderlich, denn das grüne Kennzeichen in seiner jetzigen Form ist zu wenig eindeutig.“,  erklärt DI Oliver Schmerold, Direktor des ÖAMTC. „Dies könnte sowohl den AutofahrerInnen als auch der Bundes-, Landes-  und Gemeindeverwaltung Vorteile in der verkehrlichen Überwachung bringen.“

Ladestellen müssen gefunden werden können.
Weiters müssen bedarfsgerechte rechtliche Grundlagen für Ladestellenverzeichnisse geschaffen werden. „E-Fahrzeug-LenkerInnen brauchen mehr als nur die gesetzlich geforderte Adresse der nächsten Ladestation, beispielsweise sollten Angaben über die Ladeleistung, den Steckertyp und die Zugangsart  in staatliche Ladestellenverzeichnisse eingemeldet werden können.“, so Aichmaier.

„Die aktuelle Verfügbarkeit von Ladepunkten ist in der Vorab-Planung einer Reise sehr wichtig.“, ergänzt Doris Holler-Bruckner, Präsidentin des Bundesverbands nachhaltige Mobilität. „Das zeigte sich auch bei der WAVE-Trophy in der Vorwoche, bei der 69 Teams mit E-Autos durch Europa fuhren und auf aktuell frei verfügbare Ladepunkte angewiesen waren.“

„Die legistische Grundlage, dass widerrechtlich auf Elektrostellplätzen parkende Fahrzeuge abgeschleppt werden können, gilt es zu verifizieren.“ so KommR Mag. Gerald Kumnig, ARBÖ-Generalsekretär. „Wir sehen zu oft, dass E-Fahrzeug-FahrerInnen nicht laden können, weil die Ladeanlagen verparkt wurden.“

Steuerliche Maßnahmen.
Ein zentrales Thema, welches die privaten NutzerInnen und die Unternehmen im Bereich E-Mobilität  gleichermaßen betrifft, ist die Planbarkeit und Gültigkeit von Politikinstrumenten. Sowohl UnternehmerInnen als auch Private müssen die Gewissheit haben, dass geldwerte Vorteile für saubere Mobilität über einen längeren Zeitraum bestehen, dies gilt insbesondere in Hinblick auf Steuerbefreiungen und Kaufprämien für alle Low-Emission-Elektrofahrzeuge (< 95gCO2/km). „Mit dem Entfall des Sachbezugs- und der Vorsteuer sowie dem Wegfall der Luxustangente für ausnahmslos alle teil- und vollelektrischen PKW würde Österreich die große Lücke schließen, die aktuell zwischen politischen Zielen und dem realen – stark fossil geprägten – Nachfrageverhalten der ÖsterreicherInnen besteht. Es ist an der Zeit in Österreich umzusetzen, anstatt stets Richtung Norwegen oder Niederlande zu blicken.“, so Heimo Aichmaier.

Über Austrian Mobile Power.
Austrian Mobile Power wurde im Sommer 2009 gegründet. Mit der gemeinsamen Kraft und Kompetenz österreichischer Spitzenunternehmen führt Austrian Mobile Power als die branchenübergreifende Elektromobilitäts-Allianz Österreichs die Implementierung der Elektromobilität voran. Die Kompetenzplattform umfasst Spitzenrepräsentanten aus den Bereichen Fahrzeugtechnologie, Systemanbieter, Energieversorger, Anwendertechnologien und Interessenvertretung. Zur ihren Mitgliedern zählen: ABB, AIT Austrian Institute of Technology, ARBÖ, Automobil-Cluster OÖ, AVL List, Bladescape, BMW Group Austria, Easelink,ECARIO, e-Marke, Energie AG Oberösterreich Power Solutions, Enio, greenmove, HAGER, has.to.be, Hyundai, IBIOLA Mobility Solutions, Industriellenvereinigung, INFINEON, Innovation Service Network, Instadrive, Kalomiris Consulting, LeasePlan Österreich, MAGNA, Megger, NISSAN ÖSTERREICH, ÖAMTC, Österreichs Energie, OVE, Phoenix Contact, Porsche Austria, Raiffeisen Leasing, Renault Österreich, REWE International AG, Robert Bosch AG, Siemens AG Österreich, SMATRICS, TÜV Austria, Standortagentur Tirol, VERBUND AG, WEKA Industriemedien und Wirecard CEE.

www.austrian-mobile-power.at

Rückfragen & Kontakt:

Austrian Mobile Power
Mag. Anna Lilly Wimmer
M: 0043 (0)664 8287154
E: anna-lilly.wimmer@austrian-mobile-power.at

Ähnliche Beiträge